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Kubas Altschulden: Berufung der Banco Nacional de Cuba abgelehnt

22.11.2024

Die britische Justiz lehnt im Streit um kubanische Altschulden die Berufung der Banco Nacional de Cuba ab. Das Urteil könnte einen Präzedenzfall schaffen.

Ein Berufungsgericht in London hat in dieser Woche die Berufung der früheren kubanischen Zentralbank Banco Nacional de Cuba (BNC) im Rechtsstreit gegen den Private-Equity-Fonds CRF I Limited zurückgewiesen. Bei dem Streitfall geht es um kubanische Altschulden in Millionenhöhe, die aus in den 1980er Jahren aufgenommenen Darlehen stammen.

Das Londoner Gericht entschied, dass CRF rechtmäßiger Gläubiger der BNC ist, was dem Fonds das Recht gibt, die Schuldtitel in einem separaten Prozess einzufordern. CRF zeigte sich „erfreut“ über den Richterspruch und nannte ihn „einen bedeutenden Schritt“. „Das Urteil bestätigt die Gültigkeit der Ansprüche von CRF und unterstreicht ihre Durchsetzbarkeit nach englischem Recht. Mit diesem positiven Ergebnis wird CRF nun in die Verhandlung in der Sache (the Merits phase of the trial) eintreten, in der wir zuversichtlich sind, einen Sieg zu erringen“, so das Unternehmen in einer Erklärung (PDF). Die kubanische Seite habe wenig Interesse an einem konstruktiven Dialog gezeigt, so der Fonds weiter. Aber man werde den Fall weiterhin entschlossen verfolgen, „um Gerechtigkeit zu erlangen und unsere gesetzlichen Rechte durchzusetzen“.

Jahrelanger Rechtsstreit

Der Fall beschäftigt die Gerichte schon seit einigen Jahren. CRF hatte Kuba und die BNC verklagt und fordert die Zahlung von rund 72 Millionen Euro für zwei Darlehen und überfällige Zinsen. Nachdem eine außergerichtliche Einigung 2018 nicht zustande kam, landete der Fall im Jahr 2020 vor dem High Court of England and Wales in London. Die kubanische Zentralbank (Banco Central de Cuba, BCC) bezeichnete CRF vor Beginn des Prozesses als „Geierfonds“ und behauptete, dieser habe die Schuldtitel unrechtmäßig erworben und dabei sogar einen hochrangigen Bankangestellten bestochen. Auch fungiere die Schuldnerin BNC nicht mehr als Zentralbank. Die heutige Zentralbank, die Banco Central de Cuba (BCC), war 1997 gegründet worden und hatte viele der Funktionen der BNC übernommen.

CRF wies die Vorwürfe zurück. Man habe jahrelang versucht, mit Kuba über eine Umstrukturierung seiner Schulden zu verhandeln, ohne eine Antwort zu erhalten. Der Fonds war 2009 auf den Kaimaninseln gegründet worden, um in Not leidende kubanische Staatsanleihen zu investieren. Er ist heute Kubas größter privater Gläubiger und verfügt über ein Anleiheportfolio, das sich 2017 auf 1,2 Milliarden Euro belief.

Urteil mit zwei Gewinnern

Im April vergangenen Jahres befand Richterin Sara Cockerill, dass CRF die in der Klage behandelten Schuldtitel rechtmäßig von der ICBC Standard Bank, einer britischen Tochtergesellschaft der chinesischen Bank ICBC, erworben hat. Zugleich stellte sie aber fest, dass die BNC nicht mehr den kubanischen Staat vertritt. Infolgedessen sei die Republik Kuba, die CRF als „Bürge“ für die Schulden verklagt hatte, nicht mehr Teil des Gerichtsverfahrens. Laut Richterin Cockerill ist CRF berechtigt, die Zahlung der Schulden von der BNC zu fordern, aber nicht vom kubanischen Staat. Beide Seiten werteten das damalige Urteil als Sieg.

Die Verteidigung der BNC legte trotzdem Berufung ein, die nun zurückgewiesen wurde. Das Londoner Berufungsgericht bestätigte das Urteil von Richterin Cockerill aus dem vergangenen Jahr. David Charters, Vorsitzender von CRF, zeigte sich entsprechend erfreut: „Das heutige Urteil stärkt unsere Zuversicht, in die nächste Phase einzutreten. CRF hat sich stets um eine faire und gerechte Einigung bemüht, aber wir bleiben standhaft und streben nach Gerechtigkeit für unsere Interessengruppen, falls Verhandlungen nicht zustande kommen.“

Die BNC verwies dagegen in einer kurzen Erklärung darauf, dass bislang in dem Verfahren nur die Frage erörtert wurde, „ob die englischen Gerichte über die Klage des Geierfonds entscheiden können oder nicht; daher beschränkt sich diese Entscheidung des Berufungsgerichts auf die Feststellung, dass das Verfahren vor den englischen Gerichten fortgesetzt wird“. Man prüfe derzeit die Verteidigungsposition im Hinblick auf die nächsten Schritte, über die sie zu gegebener Zeit informieren werde, so die Bank weiter. „Gleichzeitig bekräftigt sie [die Banco Nacional de Cuba, Anm.] erneut ihren festen Willen zum Dialog und zur unveränderlichen Achtung der rechtmäßig eingegangenen Schulden.“

Der Fall geht also in die nächste Runde und dürfte von anderen privaten Gläubigern genau verfolgt werden, könnte er doch einen Präzedenzfall für die Ansprüche von Kubas kommerziellen Gläubigern schaffen.

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