Die kubanische Regierung hat neue Bestimmungen verabschiedet, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie nicht landwirtschaftlichen Genossenschaften (CNA), die in der Produktion und im Großhandel tätig sind, mehr Bewegungsfreiheit einräumen. Die neuen Regularien betreffen auch im Land tätige ausländische Unternehmen und diplomatische Vertretungen.
Im Rahmen der Bemühungen zur Wiederbelebung der Wirtschaft hat der Ministerrat den Bericht über die Regulierung der Vermarktung nicht staatlicher Verwaltungsformen verabschiedet, berichtet das staatliche Onlineportal Cubadebate.
Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass KMU und CNA, die als Großhändler tätig sind, vertragliche Beziehungen mit staatlichen Unternehmen und Institutionen, Handelsgesellschaften mit hundert Prozent kubanischem Kapital, diplomatischen Vertretungen, Konsulaten, Vertretungen internationaler Organisationen, ausländischen Handelsvertretungen, Formen ausländischer Investitionen, Nutzern oder Konzessionären der Sonderwirtschaftszone Mariel (ZEDM) und anderen nicht staatlichen Wirtschaftsakteuren eingehen können.
Selbstständige und KMU, deren Unternehmenszweck als Haupt- oder Nebentätigkeit die Produktion vorsieht, dürfen ihre Produkte im Groß- und Einzelhandel vertreiben; KMU dürfen zudem Großhandel mit den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Rohstoffen und Produkten betreiben.
Ministerin Díaz Velázquez erklärte, dass diese Maßnahmen die Beziehungen zwischen den verschiedenen Wirtschaftsakteuren flexibilisieren und ordnen, mit dem Ziel, die Produktion und das Angebot an Waren und Dienstleistungen zu steigern. Das soll zu einer Senkung der Preise für die Bevölkerung beitragen. Im Kampf gegen die Inflation hatte die Provinzregierung von Havanna in einem umstrittenen Schritt Ende September Preisobergrenzen für den Verkauf von Agrarprodukten festgelegt.