Die Möglichkeiten für ausländische Unternehmen, bei ihren Geschäften in Kuba in Devisen zu operieren, werden ausgeweitet. Die kubanische Regierung führt einen neuen Mechanismus zur Verwaltung, Kontrolle und Zuteilung von Devisen ein. Das erklärte Wirtschaftsminister Joaquín Alonso Vázquez in der vergangenen Woche. Ziel der seit Längerem angekündigten Maßnahme ist es, die Deviseneinnahmen zu steigern und die nationale Produktion anzukurbeln.
Das neue Gesetzesdekret wurde am vergangenen Donnerstag im Amtsblatt Nr. 89 (PDF) veröffentlicht und tritt am 17. Dezember in Kraft. Es ermöglicht diversen Wirtschaftsakteuren in Kuba erstmals direkte Transaktionen in Devisenwährungen. Die neuen Regularien, die ausdrücklich als „vorübergehende Maßnahmen zur Dynamisierung der Wirtschaftstätigkeit“ bezeichnet werden, gelten für kubanische und ausländische Unternehmen, Joint Ventures, Einzelunternehmer, Genossenschaften, lokale Entwicklungsprojekte (PDL) und internationale Kooperationsprojekte. Damit dürfen ausgewählte kubanische Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) künftig in Devisen arbeiten – nach Autorisierung durch das Wirtschaftsministerium, in Abstimmung mit der kubanischen Zentralbank (BCC). Das zentrale Ziel ist „die Entwicklung aller produktiven Kräfte unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit und ihrem Eigentumsregime: staatliche, private, ausländische und gemischte Unternehmen“, so Wirtschaftsminister Alonso Vázquez. In der Praxis bedeutet dies einen weiteren Schub für die Dollarisierung auf der Insel.
Die Resolution 140 als zentrale Vorschrift legt fest, wer berechtigt ist, Devisengeschäfte zu tätigen und Devisenkonten zu eröffnen. Der neue Rechtsrahmen, so die kubanischen Behörden, „kommt insbesondere Exporteuren, Empfängern von Finanzierung aus Ausland, Anbietern auf Online-Plattformen, jenen, die Importe ersetzen, und ausländischen Investoren zugute“.
Zuteilungen von Devisenzugangskapazitäten
Zentraler Mechanismus sind die sogenannten Zuteilungen von Devisenzugangskapazitäten, Asignaciones de Capacidad de Acceso a la Divisa (ACAD), wie es etwas verklausuliert heißt. Die ACAD ermöglichen Unternehmen den Kauf von Devisen mit kubanischen Pesos (CUP) zum festgelegten Wechselkurs. Laut der Zentralbank-Präsidentin Juana Lilia Delgado Portal werden die ACAD dazu dienen, Devisen an „Wirtschaftsakteure zuzuteilen, die dem Wirtschaftsplan unterliegen, diese aber nicht selbst erwirtschaften, sondern für vorrangige wirtschaftliche Aktivitäten benötigen“. Gemeint sein dürften Importe. Dieser Mechanismus ersetzt die früheren „Konten mit Liquiditätskapazität (CL)“ und weist einen grundlegenden Unterschied auf: „Wenn diese [Genehmigungen] erteilt werden, dann deshalb, weil die Sicherheit besteht, dass sie durch Mittel gedeckt sind, die die Zentralkasse zur Verfügung stellt”.
Mittel hereinkommen sollen durch die staatliche Einbehaltung von Devisen. Für Unternehmen mit ausländischem Kapital, das schließt Joint Ventures, Wirtschaftsassoziationsverträge und Unternehmen der Sonderentwicklungszone Mariel (ZEDM) ein, gilt die Regel, dass sie 100 Prozent der von ihnen erwirtschafteten oder eingebrachten Devisen einbehalten dürfen. Am Ende eines vereinbarten Zeitraums werden die Gewinne unter den Gesellschaftern aufgeteilt (etwa ein kubanisches Staatsunternehmen als Gesellschafter eines Joint Ventures). Dieser ausgeschüttete Anteil durchläuft dann einen eigenen Kreislauf innerhalb der nationalen Wirtschaft. Staatliche Unternehmen wiederum können laut den Bestimmungen grundsätzlich 80 Prozent ihrer Deviseneinnahmen aus Exporten behalten, während 20 Prozent an die Zentralkasse abgeführt werden müssen.
Mit dem Gesetzesdekret werde ein „rechtlicher Schirm” geschaffen, um vorübergehend Devisentransaktionen innerhalb des Landes zu genehmigen, als Reaktion auf die teilweise Dollarisierung einiger Sektoren, so Zentralbank-Chefin Delgado Portal. Ausgewählte Bereiche der kubanischen Wirtschaft (Einzelhandel, Außenhandelsagenturen, Tankstellen, touristische Einrichtungen) operieren bereits in Devisen. Delgado Portal betonte, das Ziel bleibe, ein monetäres Umfeld wiederherzustellen, mit dem CUP als alleinigem Zahlungsmittel.