Die kubanische Regierung hat den Handlungsspielraum des Privatsektors für Geschäfte in Devisen erweitert. Die neuen Bestimmungen erlauben Unternehmen, ohne vorherige Genehmigung der Zentralbank Devisenkonten bei kubanischen Banken zu eröffnen und Bareinzahlungen entgegenzunehmen. Darüber hinaus wird privaten Firmen erlaubt, auch Direktzahlungen ins Ausland für den Import von Waren und Dienstleistungen sowie für andere Transaktionen zu leisten.
Die Bestimmungen sind in zwei Beschlüssen der Zentralbank von Kuba (BCC) und des Ministeriums für Wirtschaft und Planung (MEP) enthalten, die am 11. September im Amtsblatt Nr. 76 (ordentliche Ausgabe) von 2026 (PDF) veröffentlicht wurden. Sie treten sieben Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Der neue Rechtsrahmen erweitert den Handlungsspielraum privater Unternehmen für Devisengeschäfte und setzt die Teil-Dollarisierung der kubanischen Wirtschaft fort. Kuba leidet angesichts immer härterer US-Sanktionen unter Devisenmangel, Importschwierigkeiten und einer starken Abwertung des kubanischen Peso (CUP).
Eine der wichtigsten Änderungen der neuen Regularien besteht darin, dass private Unternehmen Barzahlungen in Devisen annehmen und diese anschließend auf ihre Steuerkonten (cuenta fiscal) einzahlen können. Die Maßnahme erlaubt außerdem die Nutzung dieser Konten für Auslandszahlungen im Zusammenhang mit dem Import von Waren und Dienstleistungen sowie für Finanzierungsgeschäfte. Gemäß den Beschlüssen können Unternehmen auch Einnahmen aus Exporten, E-Commerce und Überweisungen aus dem Ausland sowie Bareinzahlungen in von der Zentralbank akzeptierten Fremdwährungen erhalten. Zu den zulässigen Transaktionen gehören zudem der Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Nutzer und Konzessionäre der Sonderentwicklungszone Mariel (ZEDM) sowie an Unternehmen, die zum Einzel- und Großhandel in Devisen berechtigt sind. Dieser Punkt ist auch für auf Kuba tätige ausländische Unternehmen interessant.
Die Verordnung erweitert außerdem die Möglichkeiten für Devisenzahlungen innerhalb Kubas, sowohl für den Kauf von Waren und Dienstleistungen als auch für Überweisungen auf Devisenkonten anderer privater Unternehmen und Personen. Die Fremdwährungskonten können demnach auch für Devisenverkäufe am Devisenmarkt und für bestimmte Auslandszahlungen oder Bargeldabhebungen im Zusammenhang mit Reisen ins Ausland genutzt werden. Bargeldabhebungen in Devisen unterliegen jedoch der Verfügbarkeit der Banken und deren Geschäftsbedingungen, heißt es.
Die neuen Regularien sind Teil der Mitte Juni von der kubanischen Nationalversammlung verabschiedeten umfangreichsten Wirtschaftsreformen in Kuba seit Jahrzehnten. Der 176 Punkte umfassende Plan sieht eine Abkehr von der zentralen Planwirtschaft, eine stärkere Öffnung der staatlich gelenkten Wirtschaft und die Einführung marktwirtschaftlicher Mechanismen vor.
Zuletzt wurden zahlreiche neue Verordnungen verabschiedet, die unter anderem private Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten oder die Gründung privater Reisebüros ermöglichen. Anfang August war bereits die Liste erlaubter Geschäftstätigkeiten für private Unternehmen stark erweitert worden. Diese dürfen nun erstmals Apotheken, Bergbau oder Tankstellen betreiben. Auch die Regularien für ausländische Investoren in Kuba wurden flexibilisiert.