Kuba baut weiter Hürden für private Unternehmen auf der Insel ab. Ende Juli hat die Regierung die Liste verbotener Geschäftstätigkeiten für nicht-staatliche Wirtschaftsakteure erheblich reduziert. Das im allgemeinen Amtsblatt Nr. 62 vom 28. Juli (PDF) veröffentlichte Dekret 160/2026 des Ministerrats aktualisiert die für private Unternehmen zulässigen Aktivitäten und legt fest, welche Aktivitäten weiterhin verboten bleiben oder ab August unter bestimmten Bedingungen genehmigt werden.
Bislang waren 125 Aktivitäten für den Privatsektor verboten. Mit der Neuregelung wurden 46 Aktivitäten vollständig von der Verbotsliste gestrichen und sind nun uneingeschränkt zulässig; 35 weitere Aktivitäten wurden modifiziert, d.h. ihre Bedingungen flexibler gestaltet oder neue Aspekte eingeführt.
Montage von Dreirädern und Betrieb von Tankstellen
Die Liste der verbotenen Sektoren wurde insgesamt deutlich reduziert, umfasst aber weiterhin als strategisch geltende Bereiche wie Verteidigung, Bildung, Sicherheit, Telekommunikation, die Verlagsbranche (Zeitungen, Bücher und Zeitschriften) sowie den internationalen Seeverkehr.
Infolge der neuen Regelungen können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) nach vorheriger technischer Zertifizierung Mopeds, Motorräder, Dreiräder, Anhänger und Sattelanhänger herstellen und montieren. Auch können sie nach vorheriger Genehmigung und in Partnerschaft mit einem staatlichen Unternehmen Tankstellen betreiben. Die Übertragung und der Verkauf von Strom werden vorbehaltlich einer vorherigen Genehmigung ebenfalls für den Privatsektor geöffnet.
Teil eines umfangreichen Umbaus der Wirtschaft
Die Lockerung der Beschränkungen ist Teil der Mitte Juni von der kubanischen Nationalversammlung verabschiedeten umfangreichsten Wirtschaftsreformen in Kuba seit Jahrzehnten. Der 176 Punkte umfassende Plan sieht eine Abkehr von der zentralen Planwirtschaft, eine stärkere Öffnung der staatlich gelenkten Wirtschaft und die Einführung marktwirtschaftlicher Mechanismen vor. So genehmigt Kuba erstmals die Gründung privater Banken, öffnet staatliche Unternehmen für private Anteilseigner und hebt das staatliche Außenhandelsmonopol auf. Zudem wird es ausländischen Investoren künftig möglich sein, direkt in kubanische KKMU oder Großunternehmen zu investieren. Die neuen Regularien für den kubanischen Privatsektor sind daher auch für sie von Interesse.
In diesem Zusammenhang erklärte Lázara Mercedes López Acea, der Präsidentin des Nationalen Instituts für nicht-staatliche Wirtschaftsakteure (Instituto Nacional de Actores Económicos No Estatales), bei der Vorstellung der neuen Regularien gegenüber der Presse in Havanna, dass es im Land derzeit mehr als 15.600 anerkannte KKMU gibt. Bis Ende August wird diese Zahl Schätzungen zufolge fast 16.000 erreichen.
Apotheken, Bergbau und Handel
Eine der signifikantesten Neuerungen im Rahmen der Reduzierung nicht erlaubter Geschäftsfelder ist die Zulassung pharmazeutischer Dienstleistungen für KKMU, nicht-landwirtschaftliche Genossenschaften und private Unternehmen. Die Maßnahme legitimiert eine Praxis, die angesichts der Engpässe in den staatlichen Apotheken bereits seit einigen Jahren von Privatpersonen ausgeübt wird, allerdings über den Schwarzmarkt und ohne staatliche Aufsicht. Die privaten Wirtschaftsakteure müssen jedoch strengen Anforderungen des Gesundheitsministeriums erfüllen, erklärte Cristina Lara Bastanzuri, nationale Direktorin für Arzneimittel und Medizintechnik im Gesundheitsministerium. Die medizinische Versorgung bleibe weiterhin ausschließlich dem Staat vorbehalten, betonte sie.
Zudem dürfen KKMU sowie nicht-landwirtschaftliche Genossenschaften ab August Erdöl und Erdgas sowie metallische und sonstige Mineralien fördern, sofern sie über die entsprechenden staatlichen Lizenzen und Genehmigungen verfügen. Die im Amtsblatt veröffentlichte Regelung legt fest, dass die Förderung von Erdöl und Erdgas „mittels Verwaltungskonzessionen für Wirtschaftspartnerschaften, inländische Joint Ventures und ausländische Investitionsvorhaben“ genehmigt wird; bei privaten Unternehmen hingegen behält sich der Staat angesichts der strategischen Bedeutung der Ressource das Recht vor, Anträge zu genehmigen oder abzulehnen. „Bergbau im großen Stil“ außerhalb staatlicher Kontrolle soll nur „im Rahmen von Wirtschaftspartnerschaften und ausländischen Investitionen“ möglich sein.
Im Bereich Handel, Gastronomie und Dienstleistungen wiederum ist die Ausübung des Großhandels nicht länger davon abhängig, dass nicht-staatliche Akteure vertragliche Beziehungen zu staatlichen Stellen eingehen. Der Großhandel muss auch nicht mehr die Haupttätigkeit eines Unternehmens sein. Er kann sowohl als Haupt- als auch als Nebentätigkeit ausgeübt werden; eine der wichtigsten Einschränkungen der bisherigen Regelung wird somit beseitigt. Das Großhandelsverbot für Selbstständige (Cuentapropistas) bleibt bestehen. Einzelhandel dagegen kann weiterhin von allen Marktteilnehmern betrieben werden, darunter Selbstständige, KKMU, nicht-landwirtschaftliche Genossenschaften und Produzenten, die ihre Produkte sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel anbieten können.