Die kubanische Nationalversammlung hat Mitte Juni die umfangreichste Wirtschaftsreform in Kuba seit Jahrzehnten verabschiedet. Der 176 Punkte umfassende Plan sieht eine Abkehr von der zentralen Planwirtschaft, eine stärkere Öffnung der staatlich gelenkten Wirtschaft und die Einführung marktwirtschaftlicher Mechanismen vor. Kuba genehmigt erstmals die Gründung privater Banken, öffnet staatliche Unternehmen für private Anteilseigner, hebt das staatliche Außenhandelsmonopol auf und beschließt den Abbau von Subventionen.
Angesichts der von Washington verhängten Ölblockade und verschärfter US-Sanktionen gegen Schlüsselsektoren der kubanischen Wirtschaft, die zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen zahlreicher im Land tätiger ausländischer Unternehmen geführt haben, baut Kuba sein Wirtschaftsmodell radikal um.
Das umfassende Reformpaket war in den Tagen zuvor bereits von Präsident Miguel Díaz-Canel angekündigt worden; nun wurden Details bekannt gegeben – mit erheblichen Auswirkungen auch für ausländische Investoren in Kuba.
Staatsunternehmen: Die staatlichen Unternehmen werden in Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung umgewandelt. Zwar hat die Regierung angekündigt, in strategischen Sektoren die Mehrheit zu behalten, künftig aber können private Unternehmen sowie Privatpersonen Aktien staatlicher kubanischer Unternehmen erwerben. Zudem werden Unternehmen, die anhaltende Verluste verzeichnen, erstmals formellen Insolvenz-, Sanierungs- und Liquidationsverfahren unterzogen.
Finanzsektor: Der Plan sieht die Förderung der Beteiligung von Privatkapital am Bankwesen vor, indem Finanzinstitute mit privatem, genossenschaftlichem und ausländischem Kapital zugelassen werden, die unter der Aufsicht der Kubanischen Zentralbank (BCC) tätig sein werden. Das bedeutet das Ende des staatlichen Bankmonopols. Auch wird „die Gründung von in- oder ausländischen Nichtbanken oder Nichtfinanzinstituten zur Unterstützung des Bankensektors mit privatem Kapital für die Vergabe von Mikrokrediten gestattet“. Beschränkungen für Devisenzahlungen zwischen Unternehmen mit ausländischem Kapital und ihren inländischen Lieferanten werden aufgehoben.
Devisenmarkt: Der Devisenmarkt soll unter Einbeziehung nichtstaatlicher Wirtschaftsakteure, einschließlich der Erteilung von Lizenzen für den Betrieb privater Wechselstuben, neugestaltet werden. Die Reform schafft einen „digitalen Echtzeit“-Devisenmarkt mit Devisenauktionssystemen.
Privatsektor: Es wird nicht nur kleine und mittlere Unternehmen geben, sondern es wird möglich sein, große Privatunternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten zu gründen. Darüber hinaus kann eine natürliche Person Inhaberin von mehr als einem Unternehmen sein oder Anteile an mehreren Unternehmen halten. Zudem wird die Liste der nicht erlaubten Geschäftstätigkeiten gekürzt. Auch die unbefristete Nutzung von Land durch private Erzeuger wird genehmigt, und privaten Unternehmen wird die Tür zum krisengeschüttelten Agrarsektor geöffnet.
Ausländische Investitionen: Die bedeutendste Neuerung ist die Förderung ausländischer Direktinvestitionen in kubanische Privatunternehmen – das war bislang nicht zulässig. In der Vergangenheit hatten ausländische Investoren nur über bestimmte Rechtsformen Zugang zur kubanischen Wirtschaft: Joint Ventures mit dem Staat als Partner, Verträge über eine internationale Wirtschaftspartnerschaft oder über vollständig in ausländischem Besitz befindliche Unternehmen. Künftig wird ausländischen Investoren möglich sein, direkt in kubanische Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) oder Großunternehmen zu investieren. Hinzu kommt die Ausweitung der Verträge über wirtschaftliche Partnerschaften, was auch für die traditionellen Formen der gemischten Investitionen auf mehr Flexibilität hindeutet.
Eines der Hindernisse für langfristige ausländische Investitionen in Kuba war bislang die Unsicherheit hinsichtlich der Dauer der Rechte an Grundstücken und Immobilien. Das verabschiedete Gesetzespaket verlängert das Erbbaurecht auf bis zu 99 Jahre und das Nießbrauchrecht auf bis zu 50 Jahre, wichtig vor allem bei kapitalintensiven Projekten mit langsamer Rendite, wie Hotels, Infrastruktur oder Immobilien. Diese Änderung soll Investoren mehr Planungssicherheit bieten.
Bislang benötigten in Kuba tätige ausländische Investoren eine vorherige Genehmigung, um im Ausland Bankkonten zu führen, die mit ihrem Projekt in Verbindung standen. Das ändert sich nun: Die Eröffnung von Konten im Ausland ist künftig ohne Genehmigung möglich, mit der alleinigen Verpflichtung zur Meldung an die Kubanische Zentralbank und die Nationale Steuerbehörde. Auch wird ausländischen Investoren gestattet, über ihre Deviseneinnahmen frei zu verfügen, um „in einem Umfeld der teilweisen Dollarisierung der Wirtschaft flexibel zu agieren und Zugang zum Devisenmarkt zu erhalten“, wie es heißt. Dies dürfte eine der Maßnahmen mit der größten unmittelbaren praktischen Wirkung für auf der Insel tätige ausländische Unternehmen sein.
Die obligatorische Inanspruchnahme staatlicher Arbeitsvermittlungsstellen bei der Auswahl und Einstellung von Personal wird abgeschafft. Hinzu kommt das sogenannte „positive behördliche Schweigen“ (silencio administrativo positivo) bei den Genehmigungsverfahren für ausländische Direktinvestitionen. D. h., wenn der Staat nicht innerhalb der festgelegten Frist auf einen Antrag reagiert, gilt dieser automatisch als genehmigt. Dieser Mechanismus soll bürokratische Hürden beseitigen.
Außenhandel: Das staatliche Außenhandelsmonopol wird abgeschafft. Das Maßnahmenpaket ermöglicht es privaten Unternehmen und Genossenschaften, direkt zu importieren und zu exportieren, ohne die Vermittlung staatlicher Stellen, die in der Vergangenheit als einziger Kanal fungierten.
Eine technische, aber weitreichende Änderung ist die Einführung einer „Negativliste“ für Importe im Zusammenhang mit ausländischen Investitionsvorhaben. Das bedeutet, dass künftig nicht mehr jede Importtätigkeit ausdrücklich genehmigt werden muss. Es ist erlaubt, was nicht verboten ist.
Privaten Unternehmen und Genossenschaften werden nach vorheriger Genehmigung durch das Ministerium für Außenhandel und Auslandsinvestitionen direkte Außenhandelsaktivitäten erlaubt.
Tourismus: Im Tourismussektor soll bereits bestehende Geschäftsmodelle, wie Joint Ventures und Verwaltungsverträge (contratos de administración) ergänzt werden durch Pachtverträge, die entgeltliche Einräumung von Nutzungsrechten, die Vergabe von Flächen mit bestehenden oder im Aufbau befindlichen Anlagen in verschiedenen Regionen des Landes sowie der Verkauf von Immobilien, wobei diese im Einzelfall genehmigt werden müssen. Dies gilt sowohl für ausländische Investoren als auch für im Ausland und im Inland ansässige Kubaner.
Der Autovermietungssektor (derzeit auf zwei Unternehmen im Land beschränkt) soll um weitere staatliche Unternehmen, ausländische Investitionen und nichtstaatliche Managementmodelle erweitert werden. Die Gründung von Reisebüros soll auf Joint Ventures, hundertprozentige ausländische Unternehmen und nichtstaatliche Managementmodelle umgestellt werden.