Kuba erwägt zum ersten Mal, Ausländern Nießbrauch an Grund und Boden zu gewähren. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf vor. Aus dem Privatsektor kommt Kritik.
Die kubanische Regierung erwägt, ausländischen Unternehmen und natürlichen Personen mit ständigem Wohnsitz auf der Insel Land zum Nießbrauch zu überlassen, um die landwirtschaftliche Produktion zu steigern. Das geht aus dem Gesetzesentwurf über Eigentum, Besitz und Nutzung von Grund und Boden (PDF) hervor, dessen breite gesellschaftliche Diskussion in den kommenden Wochen und Monaten das kubanische Landwirtschaftsministerium (MINAG) Anfang März auf einer Pressekonferenz in Havanna ankündigte.
Allgemeines Ziel des Gesetzvorschlags ist, wie Mayra Cruz Legón, Leiterin der Rechtsabteilung des Landwirtschaftsministeriums, erklärte, „die Regelung des Eigentums, des Besitzes und der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen und Grundstücken“, um eine „angemessene Regulierung, Bewirtschaftung und Verwaltung des Bodens als grundlegendes Produktionsmittel“ zu gewährleisten und „zur Ernährungssouveränität und zur Wiederaufwertung des ländlichen Raums“ beizutragen.
In den bisher geltenden gesetzlichen Regelungen, die auf das Jahr 1991 zurückreichen, ist die Vergabe von Land zum Nießbrauch an juristische Personen nicht vorgesehen. Das ändert sich mit dem neuen Gesetz, das generell zwischen Landbesitz und Nießbrauch unterscheidet. Neben Flexibilisierungen zum Erwerb und Verkauf sowie Vererbung von Landbesitz, wird die Schwelle für die Bewirtschaftung von Nießbrauchland von 20 auf 25 Jahre ausgeweitet, verlängerbar um weitere 25 Jahre. Das soll für mehr Planungssicherheit sorgen, so Cruz. Nießbraucher können zudem mehr Land zur Bewirtschaftung erwerben und erhalten mehr Baurechte als bislang.
Private kubanische Unternehmen bleiben ausgenommen
Anfang des Jahres hat die kubanische Regierung zum ersten Mal einem ausländischen Unternehmen Ackerland zur eigenständigen Bewirtschaftung überlassen. Ein vietnamesisches Unternehmen soll auf Flächen eines staatlichen Saatgutbetriebs in der Provinz Pinar del Río Reis anbauen. Dies geschehe in einem „rechtlichen Vakuum“, räumte Cruz gegenüber der Presse auf Nachfrage ein. „Das derzeitige Gesetzesdekret über die Übergabe von Land im Nießbrauch spricht in keiner Weise von ausländischen juristischen Personen (...) Wie wurde die Übergabe von Land an diese Subjekte rechtlich gelöst? Aus der Verfassung (...), aber es gibt ein Vakuum in der Agrargesetzgebung zu diesem Thema“, erklärte die Juristin. Das neue Gesetz schließe diese rechtliche Lücke.
Auch sollen ausländische Einzelpersonen mit fester Residenz künftig Land im Nießbrauch erwerben können. „Wir wissen von vielen Fällen von Ausländern, die im Land leben und an dieser Möglichkeit interessiert sind, Land im Nießbrauch zu haben, es aber über ihren Frauen, einen Sohn, einen kubanischen Verwandten beantragen mussten“, so Cruz. „Dieser Gesetzvorschlag beinhaltet die Möglichkeit, dass sie es in ihrem eigenen Namen erwerben können, wie es bei anderen Gütern geschieht: Autos, Häusern …“
Während der Gesetzentwurf also die Möglichkeit vorsieht, ausländischen natürlichen und juristischen Personen Land zu überlassen, bleiben private kubanische juristische Personen, also Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU), von der Möglichkeit ausgeschlossen, Land im Nießbrauch zu verwalten oder als Eigentum zu erwerben, wie die private kubanische Unternehmensberatung AUGE in ihrem Telegram-Kanal bemängelt.
Allerdings besteht durchaus noch Raum für Veränderungen. Der 60-seitige Gesetzesentwurf soll laut einer Ankündigung des Landwirtschaftsministeriums nun bis zum 1. Mai in mit der Landwirtschaft verbundenen staatlichen Institutionen, Unternehmen und Genossenschaften, aber auch darüber hinaus in anderen staatlichen Einrichtungen, Universitäten, Verbänden und mit der Zivilgesellschaft diskutiert werden. Im Dezember wird der endgültige Gesetzentwurf dann der Nationalversammlung vorgelegt.