Niederlassungen ausländischer Handelsvertretungen in Kuba dürfen künftig Außenhandelsgeschäfte tätigen und Waren im Großhandel im Land vertreiben. Dies sehen die Anfang Oktober im Amtsblatt Nr. 82 (reguläre Ausgabe) (PDF) veröffentlichten Regularien vor. Zudem können die ausländischen Handelsvertretungen kubanische Arbeitskräfte direkt einstellen, ohne den bisher obligatorischen Umweg über eine staatliche Vermittlungsagentur nehmen zu müssen. Das erklärte die stellvertretende Ministerin für Außenhandel und Auslandsinvestitionen, Déborah Rivas Saavedra, gegenüber der Presse in Havanna.
Diese Änderungen erlauben es bislang lediglich als Lieferanten agierenden ausländischen Unternehmen, nun auch Großhandelsaktivitäten durchzuführen. Zwar durften ausländische Unternehmen bereits in der Vergangenheit Handelsgeschäfte abwickeln, doch die Einfuhr (einschließlich Zollabfertigung), der Transport und der Vertrieb der Waren oblagen kubanischen Importeuren. Mit den neuen Vorschriften erhalten die ausländischen Handelsvertretungen einen direkteren Marktzugang bis hin zum Großhandel.
Der Wegfall von Zwischenhändlern in der Vertriebskette soll nach den Vorstellungen der kubanischen Regierung die Preise für importierte Betriebsmittel, Rohstoffe und Fertigprodukte senken. Ziel ist es, die Versorgung mit Betriebsmitteln und Rohstoffen für die Verknüpfung mit der lokalen Produktion zu verbessern.
Rivas Saavedra erläuterte, dass die Direktvergabe von Aufträgen für Unternehmen mit ausländischem Kapital bereits genehmigt war und nun auf ausländische Handelsvertretungen ausgeweitet wird. Diese werden nach kubanischem Recht als eigenständige Rechtssubjekte mit eigener Regelung behandelt. Aus diesem Grund war eine gesonderte Änderung der entsprechenden Vorschrift erforderlich.
Die neuen Verordnungen sind Teil der Mitte Juni von der kubanischen Nationalversammlung verabschiedeten umfangreichsten Wirtschaftsreformen in Kuba seit Jahrzehnten, die nach und nach umgesetzt werden. Bislang wurden bereits neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau erlassen, um die Genehmigungsverfahren für ausländische Direktinvestitionen durch geringere Dokumentationsanforderungen und kürzere Bearbeitungszeiten zu straffen. Zudem wurden die Bestimmungen für ausländisches Kapital auf der Insel flexibilisiert.