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Registrierung ausländischer Vertretungen in Kuba wird neu geregelt

Es wird ein Nationales Register für ausländische Handelsvertretungen bei der kubanischen Handelskammer geschaffen. Die entsprechende Lizenz gilt für fünf Jahre.

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Im Rahmen des Umbaus der Wirtschaft regelt die kubanische Regierung die Registrierung und den Betrieb ausländischer Vertretungen auf der Insel neu. Die aktualisierte Fassung des Dekrets 32 vom Februar 2021 des Ministerrats, die im Amtsblatt Nr. 20 (Sonderausgabe) vom 5. Oktober 2026 (PDF) veröffentlicht wurde, legt die allgemeinen Grundsätze für die Errichtung von Repräsentanzbüros und Zweigstellen ausländischer Handelsvertretungen in Kuba fest.

 

Die Verordnung sieht die Einrichtung eines Nationalen Registers für ausländische Handelsvertretungen bei der Handelskammer von Kuba vor, in das sich alle betreffenden Unternehmen und Repräsentanzen eintragen lassen müssen. Bereits auf der Insel tätige ausländische Entitäten müssen dieses Verfahren innerhalb von 180 Tagen nach Inkrafttreten des Dekrets durchführen. Die Lizenz, die die Registrierung bescheinigt, ist maximal fünf Jahre gültig.

 

Das Dekret zielt darauf ab, „die rechtlichen Vorschriften an die aktuellen Gegebenheiten sowie an die international geltenden Bedingungen und Geschäftspraktiken anzupassen“ und damit die erforderlichen Verfahren zu vereinfachen, heißt es. Repräsentanzbüros und Zweigstellen ausländischer Handelsunternehmen verfügen laut dem Dekret weder über eine eigene Rechtspersönlichkeit noch über ein vom ausländischen Mutterunternehmen unabhängiges Vermögen. Folglich haftet das Mutterunternehmen für die von den Vertretungen eingegangenen Verpflichtungen oder Schulden.

 

Die Zweigstellen ausländischer Unternehmen sind berechtigt, direkte Import- oder Exportgeschäfte zu kommerziellen Zwecken zu tätigen, Großhandel mit Waren und Produkten zu betreiben, Handelsrechnungen auszustellen und Waren im Inland zu vertreiben und zu transportieren. Repräsentanzbüros hingegen sind von diesen Tätigkeiten ausgeschlossen.

 

Die neuen Bestimmungen sind Teil des Mitte Juni von der kubanischen Nationalversammlung verabschiedeten 176-Punkte-Plans zum Umbau der kubanischen Wirtschaft. Dieser sieht eine Abkehr von der zentralen Planwirtschaft, eine stärkere Öffnung der staatlich gelenkten Wirtschaft und die Einführung marktwirtschaftlicher Mechanismen vor. Für ausländische Investitionen in Kuba ändern sich zentrale Aspekte.

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