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Reformpaket: Außenhandel und ausländische Investitionen im Fokus

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Die Anziehung ausländischen Kapitals ist ein zentraler Aspekt der neuen Wirtschaftsreformen in Kuba. Die Bedingungen sollen attraktiver werden.

Fakten und Statistiken
Freepik / pch.vector

Im Rahmen des tiefgreifenden Umbaus seiner Wirtschaft misst die kubanische Regierung dem Außenhandel und ausländischen Investitionen „besondere Bedeutung“ bei. Das betonten die stellvertretenden Minister für Außenhandel und Auslandsinvestitionen, Carlos Jorge Méndez und Déborah Rivas Saavedra, im kubanischen Fernsehen.

 

Ausländische Investitionen seien nicht länger nur eine Ergänzung, sondern müssten eine tragende Säule der kubanischen Wirtschaft sein, erklärte Méndez. Zudem sei die Beteiligung von im Ausland lebenden Kubanern, die den Privatsektor unterstützen können, dabei unerlässlich. Das im Juni verabschiedete 176-Punkte-Reformpaket zum Umbau der Wirtschaft habe das Hauptziel, alle Ressourcen des Landes für die Generierung von Einkommen, Devisen und Entwicklung nutzbar zu machen. Um dies zu erreichen, müsse das Land attraktivere Bedingungen für ausländische Investoren schaffen. Dies umfasse sowohl Infrastrukturverbesserungen als auch die Anpassung des Rechtsrahmens, sagte Méndez.

 

Zahlreiche Veränderungen

 

Zu den Neuerungen gehören die Zulassung von privatem und ausländischem Kapital an privaten Unternehmen und Genossenschaften, die Erlaubnis für private Akteure, Außenhandel zu betreiben, sowie die Möglichkeit für ausländische Unternehmen, Personal direkt einzustellen, ohne eine staatliche Arbeitsvermittlung nutzen zu müssen. Auch können kubanische Unternehmen oder Firmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung künftig Bankkonten im Ausland eröffnen und ausländische Investoren dürfen frei über ihre Deviseneinnahmen verfügen sowie direkt auf den Devisenmarkt zugreifen.

 

Ausländisches Kapital soll am Erhalt von Immobilien in denkmalgeschützten Gebieten, wie etwa der Altstadt von Havanna, beteiligt werden; vorgesehen ist zudem eine Verlängerung der Laufzeit für die Gewährung von Baurechten (Oberflächenrechten) auf bis zu 90 Jahre und von Nießbrauchsrechten auf über 50 Jahre für ausländische Investoren – stets unter dem Grundsatz, dass Kuba nicht das Eigentum am Land aufgibt, sondern lediglich Nutzungsrechte einräumt. Eine weitere Neuerung ist die Genehmigung für im Land ansässige Niederlassungen ausländischer Unternehmen, Außenhandelsgeschäfte zu tätigen – eine Tätigkeit, die zuvor untersagt war.

 

Gestraffte Verfahren

 

Die Genehmigungsverfahren für ausländische Direktinvestitionen sollen durch geringere Dokumentationsanforderungen und kürzere Bearbeitungszeiten gestrafft werden, sagte Méndez. Darüber hinaus habe das Außenhandelsministerium im Sinne des Ziels, Bürokratie abzubauen, ein flexibles operatives System entwickelt, erläuterte seine Kollegin Rivas Saavedra. Dieses System umfasst unter anderem die Einrichtung einer spezialisierten Arbeitsgruppe, die für die tägliche Nachverfolgung und regelmäßige Berichterstattung an die Regierung zuständig ist. Die „One-Stop-Shop“-Verfahren für ausländische Investitionen und Außenhandel (auf Spanisch: Ventanilla Única de Inversión Extranjera y la de Comercio Exterior) sollen voraussichtlich Ende Juli bzw. Anfang August mit der Annahme und Bearbeitung von Anträgen beginnen.

 

„Wir werden einen sehr dynamischen Prozess für die Bearbeitung und Nachverfolgung etablieren, um eine rasche Umsetzung zu gewährleisten und dem Bedarf des Landes an einem günstigen Investitions- und Geschäftsklima gerecht zu werden“, unterstrich Rivas Saavedra. Beziehungen zu strategischen Partnern sowie zu Ländern, die eine größere wirtschaftliche Komplementarität bieten, würden bevorzugt behandelt, so die Vizeministerin.

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