Kuba öffnet seine Wirtschaft für seine Diasporagemeinde. Im Ausland lebende Kubaner können künftig private Unternehmen auf der Insel besitzen, Konten bei kubanischen Banken eröffnen und sich an Infrastrukturprojekten und strategischen Sektoren beteiligen. Das kündigte Außenhandelsminister Óscar Pérez-Oliva Fraga am 16. März zunächst in einem Exklusivinterview mit dem US-amerikanischen Fernsehsender NBC an. Später erläuterte er Einzelheiten der Neuregelung im kubanischen Fernsehen.
Der Schritt erfolgt in einer Zeit zunehmender Spannungen mit Washington, einer sich verschärfenden Wirtschafts- und Energiekrise, Treibstoffknappheit und einer sichtbaren Verschlechterung der Grundversorgung, die durch eine von der US-Regierung verfügte Ölblockade noch verschärft wird. In dieser Gemengelage setzt die kubanische Regierung darauf, die eigene Diaspora zu einem aktiven Wirtschaftsakteur auf der Insel zu machen.
Unternehmensbesitz und Bankkonten
Im Ausland lebende Kubaner erhalten die Möglichkeit, ein privates Unternehmen in Kuba zu besitzen und zu leiten, ohne hierfür einen tatsächlichen Wohnsitz im Land begründen oder ihren derzeitigen Wohnsitz im Ausland aufgeben zu müssen. Bislang war diese Option ausschließlich jenen mit festem Wohnsitz auf der Insel vorbehalten. Pérez-Oliva Fraga stellte klar, dass es keinerlei Obergrenzen oder branchenspezifische Beschränkungen hinsichtlich der Art des zu gründenden Unternehmens gibt. Die Größe des Unternehmens, so der Minister, „wird von der Leistungsfähigkeit und den tatsächlichen Möglichkeiten seiner Realisierung abhängen. Es gibt keine administrative oder rechtliche Einschränkung, die das verhindert.“ Dies öffnet die Tür nicht nur für kleine Dienstleistungs- oder Handelsfirmen, sondern auch für großangelegte Unternehmungen in Sektoren wie dem verarbeitenden Gewerbe, dem Tourismus und anderen.
Zudem ist es im Ausland ansässigen Kubanern, die Unternehmen in Kuba besitzen, künftig erlaubt, Devisenkonten bei kubanischen Banken zu eröffnen und zu führen. Der Zugang zu eigenen Bankkonten auf der Insel ermöglicht geschäftliche Transaktionen, sei es die Bezahlung von Lieferanten, der Empfang von Zahlungen, die Lohnabrechnung oder die Durchführung von Überweisungen, ohne auf Mittelsmänner, informelle Absprachen oder alternative Mechanismen angewiesen zu sein – schafft also größere Rechtssicherheit.
Investitionen in Infrastrukturprojekte
Die dritte und weitreichendste Maßnahme eröffnet im Ausland lebenden Kubanern die Möglichkeit, sich über in anderen Ländern registrierte Unternehmen an großangelegten Investitionsprojekten zu beteiligen. Dazu gehören die Bereiche Infrastruktur, Landwirtschaft, Energie und strategische Dienstleistungen. Das kann über drei verschiedene formelle Wege laufen: Der erste, der bereits besteht, nun aber erweitert wird, beinhaltet die Zusammenarbeit mit staatlichen kubanischen Entitäten im Rahmen des Gesetzes über ausländische Investitionen. Das 2014 verabschiedete Gesetz regelt die Beteiligung ausländischen Kapitals auf der Insel und bietet Investoren Steueranreize sowie rechtliche Garantien. Der zweite Weg – und der ist neu – eröffnet die Möglichkeit, Partnerschaften mit privaten kubanischen Unternehmen einzugehen, was das Auslandsinvestitionsgesetz bislang nicht zuließ. Die dritte Möglichkeit umfasst die direkte Beteiligung an der Gründung oder dem Erwerb privater Unternehmen innerhalb Kubas.
„Wir beziehen uns dabei nicht ausschließlich auf kleine Unternehmungen“, betonte Pérez-Oliva Fraga, „wir verweisen vielmehr auch auf die Möglichkeit – vorausgesetzt, das Unternehmen verfügt über die notwendigen finanziellen Kapazitäten und die entsprechende Expertise –, sich an Sektoren zu beteiligen, die für unsere Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind, wie etwa die Infrastruktur.“ Gerade bei der Infrastruktur sieht sich Kuba mit einem gewaltigen Defizit in den Bereichen Straßen, Häfen, Stromnetze, Trinkwasserversorgung und Telekommunikation konfrontiert.
Beispiel Landwirtschaft
In diesem Zusammenhang verwies der Außenhandelsminister auf Pilotprojekte in der Landwirtschaft, wo die kubanische Regierung erstmals einem ausländischen Unternehmen Ackerland zur eigenständigen Bewirtschaftung überlassen hat. Das vietnamesische Unternehmen AgriVMA erhielt in der Provinz Pinar del Río Flächen staatlicher Agrarbetriebe für den Reisanbau.
„In diesem Zusammenhang gibt es Beispiele für unternehmerische Projekte unter Beteiligung ausländischer Firmen aus anderen Ländern“, so Pérez-Oliva Fraga. „Häufig wird dabei auf das Beispiel vietnamesischer Unternehmen verwiesen, die derzeit mit hohen Erträgen Reis produzieren; in diesem Fall ließen sich ähnliche Modelle in Partnerschaft mit der im Ausland lebenden kubanischen Gemeinde entwickeln – Modelle, bei denen Landnutzungsrechte zum Zwecke der Ausübung landwirtschaftlicher und viehwirtschaftlicher Tätigkeiten eingeräumt werden.“
Der Minister merkte an, dass die angekündigten Maßnahmen keine wesentlichen Änderungen am geltenden Rechtsrahmen erforderten; ihre Umsetzung könnte also kurzfristig beginnen. Allerdings stellt nach Ansicht der kubanischen Regierung die US-Blockade ein strukturelles Hindernis für eine erfolgreiche Umsetzung der angekündigten Reformen dar. Dazu zählen Beschränkungen des Zugangs Kubas zu den internationalen Finanzmärkten, die Behinderung von Transaktionen in US-Dollar sowie weitere Handelsbeschränkungen.