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Kuba-Sanktionen: Washington nimmt ausländische Firmen ins Visier

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Die Vereinigten Staaten weiten ihre extraterritorialen Sanktionen gegen Kuba stark aus. Die ersten Unternehmen ziehen sich aus dem Kuba-Geschäft zurück.

Havanna AHK Kuba
© AHK Kuba

Die US-amerikanische Regierung erhöht den wirtschaftlichen Druck auf Kuba. US-Präsident Donald Trump unterzeichnete am 1. Mai eine Exekutivorder, die das Sanktionsregime gegen die kubanische Regierung und auf der Insel tätige ausländische Unternehmen erweitert.

 

Die von der Trump-Regierung verschärften Sanktionen gegen Kuba zielen auf die Säulen der kubanischen Wirtschaft ab, insbesondere auf die Bereiche Energie, Verteidigung, Bergbau und Finanzdienstleistungen. Die Anordnung führt neue Beschränkungen gemäß dem International Emergency Economic Powers Act und anderer Gesetze ein und ermöglicht zusätzliche Zwangsmaßnahmen. Demnach werden die Vermögenswerte aller Personen und Unternehmen, die in den genannten Sektoren tätig sind oder mit der kubanischen Regierung Geschäfte machen, in den USA vollständig eingefroren.

 

Kubas als „Gefahr für die nationale Sicherheit“ der USA

 

Die US-Regierung rechtfertigte die Entscheidung mit Gründen der nationalen Sicherheit und der Außenpolitik, da die kubanische Regierung eine „ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung“ darstelle. Das kubanische Außenministerium wies die Exekutivverordnung, „mit der die wirtschaftliche, finanzielle und kommerzielle Blockade gegen Kuba auf ein extremes und beispielloses Niveau verschärft wird, auf das Schärfste zurück“.

 

Einem Informationsblatt des Weißen Haus zufolge betrifft die Anordnung nicht nur kubanische Regierungsbeamte, sondern auch auf deren Mitarbeiter, verbundene Unternehmen und Organisationen, einschließlich Finanzinstitute, die Transaktionen mit sanktionierten Personen ermöglichen oder daran beteiligt sind. Dies könnte u. U. auch auf Kuba tätige deutsche Unternehmen betreffen.

 

In der Vergangenheit waren immer wieder Lieferungen deutscher Unternehmen nach Kuba von den US-Blockadebestimmungen betroffen. Auf EU-Ebene gibt es zwar die EU-Blocking-Verordnung oder Blocking Statute (Verordnung (EG) Nr. 2271/96), ein europäisches Rechtsinstrument zum Schutz von EU-Unternehmen und -Bürgern vor der extraterritorialen Anwendung von Sanktionen durch Drittstaaten; in der Praxis findet die Verordnung jedoch selten Anwendung.

 

Rückzug von Sherritt International

 

Am 7. Mai sanktionierte das US State Department auf Grundlage der Exekutivanordnung vom 1. Mai als erste Unternehmen die kubanische Militärholding Gaesa, die Schätzungen zufolge fast 40 Prozent der Wirtschaft der Insel kontrolliert, und den kanadischen Bergbaukonzern Sherritt International, Partner der kubanischen Regierung im Joint Venture Moa Nickel, das in der Provinz Holguín Nickel und Kobalt abbaut.

 

Sherritt gab daraufhin das sofortige Ende seiner jahrzehntelangen Beteiligung an Moa Nickel und die Rückführung seiner Mitarbeiter bekannt. Dieser Schritt ist nicht zu unterschätzen: Sherritt ist der größte ausländische Einzelinvestor auf Kuba und für fast drei Viertel der kubanischen Nickelproduktion verantwortlich. Der Rückzug betrifft einen der wichtigsten Exportzweige Kubas, zu einer Zeit, in der auch andere Devisenquellen des Landes, wie der Tourismus und der Export medizinischer Dienstleistungen unter starkem Druck der USA stehen. Das US State Department drohte mit weiteren Sanktionen „in den kommenden Tagen und Wochen“.

 

Cubana streicht Flugverbindung nach Madrid 

Kubas staatliche Airline Cubana de Aviación stellte am 12. Mai mit sofortiger Wirkung ihre Flüge zwischen Madrid und Santiago de Cuba sowie Havanna ein, nachdem der mit der Durchführung der Flüge beauftragte Betreiber, die spanischen Fluggesellschaft Plus Ultra, seinen Ausstieg bekanntgab. „Der Betreiber teilt mit, dass die Maßnahme auf Risiken reagiert, die sich aus der Exekutivanordnung vom 1. Mai 2026 des Präsidenten der Vereinigten Staaten ergeben, bei der es sich um ein Ereignis höherer Gewalt handelt, das außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegt.“ Reiseveranstalter und Agenturen wurden aufgefordert, ihre Kunden darüber zu informieren, dass die Kosten für die Flugtickets gemäß den geltenden Bestimmungen erstattet werden.

 

Wegen des Kerosinmangels aufgrund der US-Ölblockade hatte Cubana bereits Flugfrequenzen reduziert und die erst im Dezember aufgenommen Flüge nach Deutschland Anfang Februar wieder eingestellt.

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