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Kuba öffnet seinen Öl- und Gassektor

Havanna lockert die Vorschriften für die Öl- und Gasförderung und öffnet den Sektor für private Investitionen und ausländisches Kapital.

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Kuba hat einen neuen Rechtsrahmen für die Entwicklung seiner Öl- und Gasindustrie verabschiedet. Dieser erweitert die Beteiligungsmöglichkeiten für ausländische Investoren sowie für private kubanische Unternehmen in dem strategisch wichtigen Sektor. Das am 12. Oktober im Amtsblatt Nr. 85 (ordentliche Ausgabe) (PDF) veröffentlichte Gesetzesdekret 135 regelt die Rahmenbedingungen. Die neuen Bestimmungen treten eine Woche nach der Veröffentlichung in Kraft.

 

Ziel sei es, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Förderung von Rohöl und Erdgas schrittweise zu steigern, die Reserven zu erhöhen und den nationalen Kraftstoffbedarf weitestgehend zu decken, erklärte Pedro Abigantus León, Direktor für Investitionen und Geschäfte im Bereich Erdöl und Erdgas im kubanischen Energieministerium, auf einer Pressekonferenz in Havanna.

 

Das neue Gesetz definiert mehrere Formen der Beteiligung an Exploration und Förderung. Dazu zählen der Vertrag über die gemeinsame Förderung, eine seit den 1990er Jahren mit ausländischen Unternehmen angewandte Variante, der Vertrag über Öldienstleistungen, sowie weitere im Rechtssystem vorgesehene Formen der Zusammenarbeit. Der gemeinsame Fördervertrag kann bis zu 40 Jahre dauern, verlängerbar um weitere zehn Jahre.

 

„Die Öffnung der Erdölindustrie für ausländische Investitionen wird unter Gewährleistung von Rechtssicherheit, Transparenz und der Wahrung der nationalen Souveränität bestätigt und ausgebaut“, so Abigantus León.

 

Konzessionsvergabe an private Unternehmen

 

Die größte Neuerung stellt die Ölkonzession dar. Sie hat eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren, mit einer möglichen Verlängerung um zehn Jahre. Bei der Konzession erfolgen Exploration und Förderung auf eigene Rechnung und eigenes Risiko des Investors. Der Staat überträgt ihm das Eigentum an den geförderten Vorkommen; im Gegenzug werden Gebühren, Lizenzabgaben und Steuern fällig. Die im Boden befindlichen Erdöl- und Gasvorkommen selbst bleiben Eigentum des Staates.

 

Die Vergabe von Konzessionen soll in der Regel über offene Ausschreibungen erfolgen. Verträge über die gemeinsame Förderung können hingegen direkt vergeben werden. Neben ausländischen Unternehmen können erstmals private kubanische Unternehmen an der Erkundung und Förderung mittels Konzessionen teilnehmen. Hierfür benötigen sie jedoch die Bürgschaft des Energieministeriums sowie die Genehmigung des Ministerrats.

 

Wie Irenaldo Pérez Cardoso, stellvertretender Direktor des staatlichen Ölkonzerns Cupet (Unión Cuba-Petróleo), erklärte, kann die private Beteiligung auch die Raffinierung, Lagerung und den Verkauf von Kraftstoffen umfassen; strategische Vermögenswerte verbleiben jedoch unter staatlicher Kontrolle. Über andere Anlagen hingegen könnte mit inländischen oder ausländischen Investoren verhandelt werden, wobei die Bedingungen vom eingebrachten Kapital abhängen würden.

 

Pérez Cardoso hob hervor, dass sich mehrere private inländische Unternehmen zusammenschließen könnten, um Projekte größeren Umfangs zu realisieren. Er räumte jedoch ein, dass für diese Modelle noch ergänzende Regelungen erforderlich seien, insbesondere im Hinblick auf Vertragsabschlüsse und Partnerschaften zwischen privaten Akteuren. Er sprach von einem schrittweisen Vorgehen.

 

Nach der Entführung von Venezuelas Staatschef Nicolás Maduro Anfang Januar durch das US-Militär hat Washington eine faktische Blockade aller Rohöllieferungen nach Kuba verfügt. Dies hat die Energie- und Treibstoffkrise auf der Insel weiter zugespitzt. Das in Kuba geförderte Öl und Gas deckt knapp 40 Prozent des Bedarfs des Landes. Allerdings handelt es sich bei dem kubanischen Erdöl um ein sehr schwefelhaltiges Schweröl, das zwar für die Wärmekraftwerke verwendet, aber nicht zu Benzin oder Diesel verarbeitet werden kann.

 

Die Öffnung des Öl- und Gassektors für privates Kapital ist Teil der Mitte Juni von der kubanischen Nationalversammlung beschlossenen Wirtschaftsreformen. Der 176 Punkte umfassende Plan sieht eine Abkehr von der zentralen Planwirtschaft, eine stärkere Öffnung der staatlich gelenkten Wirtschaft und die Einführung marktwirtschaftlicher Mechanismen vor.

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