Branchen & Märkte

Kubas Handelskammer drängt auf Exportsteigerung

28.03.2025

Auf ihrem Jahrestreffen diskutiert die Kammer die vielfältigen Herausforderungen. Angepasste Schiedsgerichtsordnungen geben Investoren mehr Rechtssicherheit.

Kubas Minister für Außenhandel und Auslandsinvestitionen (MINCEX), Oscar Pérez-Oliva Fraga, hat die Handelskammer der Republik Kuba aufgefordert, mit dem Unternehmenssektor, einschließlich der Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU), zusammenzuarbeiten, um die Exporte des Landes als Haupteinnahmequelle für Devisen zu steigern. Der Aufruf erfolgte zum Abschluss der Generalversammlung der Handelskammer in der vergangenen Woche im Kongresspalast von Havanna, auf der Fortschritte, Herausforderungen und Ziele debattiert wurden.

Pérez-Oliva wies laut einem Bericht des staatlichen Onlineportals Cubadebate darauf hin, dass der ungünstige wirtschaftliche Kontext – gekennzeichnet durch Beschränkungen bei der Energieversorgung und die Verschärfung der US-Blockade – größere Anstrengungen erfordert. „Die Blockade klopft bei den lokalen Unternehmen, ausländischen Investoren und Regierungen befreundeter Länder an die Tür, damit sie ihre Zusammenarbeit mit Kuba einstellen und so unser wirtschaftliches, politisches und soziales Modell umstürzen“, so der Minister. Seinen Angaben zufolge gibt es in Kuba rund 11.000 KKMU, mehr als 2.000 staatliche Unternehmen und 359 Arten von ausländischen Investitionen. Der Handelskammer sind demnach derzeit 1.481 Unternehmen angeschlossen.

Pérez-Oliva forderte die Kammer auf, die Integration der Wirtschaftsakteure zu konsolidieren, die sektoralen Cluster zu stärken und die digitale Transformation in 2025 voranzutreiben, zusammen mit der Ausbildung von Führungskräften und der Ankurbelung der nationalen Produktion. Der Präsident der Handelskammer, Antonio Luis Carricarte Corona, unterstrich seinerseits, dass der Schwerpunkt auf der Erleichterung von Lösungen für die Mitglieder liege, insbesondere bei der Ermöglichung von Geschäften und der Verknüpfung von Produktionsketten. Zu den unmittelbaren Herausforderungen gehöre die Wiederbelebung der bilateralen Wirtschaftsausschüsse mit 17 Ländern und die Optimierung der Exportkapazitäten, sagte er.

Bei dem Treffen äußerten Vertreter des privaten und des staatlichen Sektors Bedenken darüber, wie eine stärkere produktive Integration und der Zugang zu internationalen Projekten erreicht werden können. Mercedes López Acea, Präsidentin des neu geschaffenen Nationalen Instituts nicht staatlicher Wirtschaftsakteure (Instituto Nacional de Actores Económicos No Estatales), betonte das Interesse an Allianzen, um Importe zu ersetzen. Rodolfo Dávalos Fernández, Präsident des kubanischen Gerichtshofs für internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit (Corte Cubana de Arbitraje Comercial Internacional), betonte, dass das Land moderne, an die weltweiten Standards angepasste Schiedsgerichtsordnungen eingeführt habe, um den Unternehmen Rechtssicherheit zu bieten.

Die neuen Schlichter und Mediatoren des Gerichtshofs, die für den Zeitraum 2025-2028 ernannt wurden, nahmen ebenfalls in der vergangenen Woche in einer feierlichen Zeremonie im Hotel Nacional in Havanna unter dem Vorsitz von Ministerpräsident Manuel Marrero Cruz ihr Amt an. Außenhandelsminister Pérez-Oliva wies bei der Veranstaltung darauf hin, dass der Gerichtshof mit einem aktualisierten Regelwerk arbeitet, dem Gesetzesdekret 87/2024 (PDF), das die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit und die Mediationsverfahren modernisiert. Die vom Staatsrat verabschiedete Norm zielt darauf ab, Kuba an die weltweiten Standards anzugleichen und Investoren und Geschäftsleuten eine größere Berechenbarkeit zu bieten, so Cubadebate. Mit seiner fast 60-jährigen Erfahrung sei der Gerichtshof eine tragende Säule bei der Schlichtung von Konflikten zwischen kubanischen Unternehmen und ausländischen Partnern. Kuba stützt sich laut Cubadebate bei der Schiedsgerichtsbarkeit auf zwei internationale Übereinkommen: das Europäische Übereinkommen über die Schiedsgerichtsbarkeit in Handelssachen (1961) und das New Yorker Übereinkommen (1958), die die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche erleichtern.

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