Der neue US-Präsident Donald Trump hat bereits an Tag 1 seiner Präsidentschaft eine innen- und außenpolitische Kehrtwende vollzogen – mit Auswirkungen auch auf Kuba. Trump unterzeichnete zahlreiche sogenannte Executive Orders, Dekrete, mit denen er am US-Kongress vorbeiregieren kann. Dabei machte er auch die erst vor wenigen Tagen von seinem Amtsvorgänger Joe Biden verfügte Streichung Kubas von der „Liste staatlicher Sponsoren des Terrorismus“ wieder rückgängig. Die Listung geht für die betroffenen Staaten u.a. mit massiven Beschränkungen beim Zugang zu den Finanzmärkten und internationalen Finanztransaktionen einher. Für europäische Kuba-Reisende gelten somit weiterhin verschärfte Einreiseregeln in die USA. Zudem widerrief Trump die von Biden veranlasste Aufhebung des National Security Presidential Memorandum 5. Damit tritt auch die sogenannte „Cuba Restricted List“ wieder in Kraft, eine schwarze Liste kubanischer Unternehmen und Entitäten, mit denen US-Bürger und -Unternehmen keine Geschäftsbeziehungen unterhalten dürfen. Die kubanische Regierung zeigte sich wenig überrascht und gab sich kämpferisch. „Die Entscheidung, die harten Maßnahmen des Wirtschaftskriegs gegen Kuba wieder einzuführen, die sein Vorgänger nur wenige Tage zuvor abgeschafft hatte, ist ein Beweis für die Aggressivität des US-Imperialismus gegen die Souveränität, den Frieden und das Wohlergehen der kubanischen Bevölkerung“, so das kubanische Außenministerium am Dienstag in einer Erklärung. Trumps Schritt sei eine „Reaktion der Ohnmacht angesichts der Unfähigkeit, unseren Willen zu beugen“. Der Ton zwischen Havanna und Washington wird rauer.
Die Mercedes-Benz-Niederlassung auf Kuba verzeichnet eine überwältigende Nachfrage von Kunden, die daran interessiert waren, Fahrzeuge der Marke zu kaufen. Möglich macht dies ein neuer, zu Jahresbeginn in Kraft getretener Gesetzesrahmen für die Einfuhr und den Vertrieb von Fahrzeugen. Er erlaubt natürlichen Personen auf Kuba den Kauf von Autos in US-Dollar. Der Vertriebspartner der Daimler AG in Kuba, MCV Comercial S.A., wies in den sozialen Medien darauf hin , dass die hohe Nachfrage zu einer Sättigung der Verkaufstermine geführt hat, sodass sich viele Interessenten auf einer Warteliste befänden. Die Registrierung zum Autoerwerb begann im Oktober. Die Zahl der Anträge aber steigt aufgrund des durch die Aktualisierung der Politik für die Kommerzialisierung von Fahrzeugen hervorgerufenen Interesses weiter an, so das Unternehmen. MCV Comercial stellte klar, dass Termine nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben werden. Das Unternehmen wies zudem darauf hin, dass derzeit zwar nicht alle Fahrzeugmodelle verfügbar sind, aber laufend Fahrzeuge importiert werden, um der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden. MCV Comercial verkauft seine Fahrzeuge an natürliche Personen und an kubanische oder ausländische juristische Personen mit Handelsvertretung oder Investitionen in Kuba. Die Preise sind für beide Arten von Kunden gleich. Die Kaufpreise der Fahrzeuge liegen je nach Modell und Ausstattung bei 40.000 US-Dollar aufwärts. Der Katalog mit aktualisierten Preisen ist seit Anfang Januar verfügbar, wie das Unternehmen auf seiner Facebook-Seite mitteilte. Am 9. Januar verkaufte das Unternehmen sein erstes Auto an einen Privatkunden in Kuba. „Heute schreiben wir gemeinsam Geschichte“, feierte MCV Comercial den Moment der Unterzeichnung des ersten Kaufvertrags in einem Social Media-Post. Aktualisierter Rechtsrahmen Am 1. Januar traten mehrere Reformen der Vorschriften für die Einfuhr, den Verkauf und die Übertragung von Fahrzeugen in Kraft, die die Beschränkungen für den Vertrieb ausländischer Fahrzeuge lockern. Die entsprechenden Gesetzesdekrete 101/24 und 119/24 wurden am 30. Dezember 2024 im Amtsblatt der Republik Nr. 128 (PDF) veröffentlicht. Zusammen mit neuen Entschließungen der Ministerien für Außenhandel und Auslandsinvestitionen, Binnenhandel, Finanzen und Preise, Verkehr und des Generalzollamts zielen die Dekrete darauf ab, der Bevölkerung den Zugang zu (privaten) Transportmitteln zu erleichtern. Die Maßnahme war vom kubanischen Premierminister Manuel Marrero Cruz bereits im Juli in der Nationalversammlung angekündigt worden. Verkehrsminister Eduardo Rodríguez Dávila stellte klar, dass die neuen Bestimmungen dazu dienen sollen, „Mittel zu generieren, die auf die Aufrechterhaltung und den Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs und der Verkehrsinfrastruktur, einschließlich der Ladestationen, aus erneuerbaren Energiequellen abzielen, die beide einen großen Bedarf an Finanzierung in frei konvertierbaren Währungen haben“. Die entsprechenden Einnahmen sollen nach den Plänen der Regierung durch Steuern auf den Verkauf und die Einfuhr von Fahrzeugen durch juristische und natürliche Personen erzielt werden. Eine der am sehnlichsten erwarteten und bereits genehmigten neuen Maßnahmen ist die Einfuhr von Mopeds und Motorrädern mit Verbrennungsmotor. Demnach ist die Einfuhr von Zweirädern mit einem Hubraum von bis zu 250 ccm oder von Hybriden mit geringem Hubraum, mit oder ohne Beiwagen, erlaubt. Auch elektrische Dreiräder mit mehr als zwei Sitzplätzen oder mit Ladekapazität dürfen künftig importiert werden. Die Übertragung von Fahrzeugen ist für natürliche und juristische Personen zulässig, wobei die besonderen Vorschriften für staatliche Unternehmen und diplomatische Vertretungen beibehalten werden. Was den Verkauf anbelangt, so wird festgelegt, dass es keine Preisunterschiede beim Verkauf geben wird, unabhängig davon, ob der Käufer eine juristische oder natürliche Person ist. Beim Kauf von Fahrzeugen sind zwei Sondersteuern zu entrichten: Die eine wird für jedes zu erwerbende Fahrzeug als Prozentsatz des Verkaufspreises festgelegt und liegt je nach Fahrzeugtyp zwischen 5 und 35 Prozent. Die andere Steuer wird für die Anzahl der zu erwerbenden Fahrzeuge erhoben, und zwar erst ab dem dritten Fahrzeug, und wenn es sich um ein Motorrad oder einen Pkw handelt, ist sie progressiv und liegt zwischen 25 und 100 Prozent für jedes Fahrzeug vom dritten bis zum sechsten. Jeder Kunde darf innerhalb von 5 Jahren höchstens 6 Fahrzeuge erwerben. Für Elektrofahrzeuge und ihre Ladestationen gibt es hingegen keine Begrenzung. „Diese Aktualisierung geht in die Richtung, die in den letzten Jahren von vielen Menschen gefordert wurde, und wird dazu beitragen, die Fahrzeuge im Land zu modernisieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die inländische Produktion/Montage zu stimulieren und die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern“, so Verkehrsminister Rodríguez Dávila in einem Social Media-Post.
Kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Amt gab US-Präsident Joe Biden am Dienstag überraschend die Aufhebung der Einstufung Kubas als „staatlicher Sponsor des Terrorismus“ bekannt. Gleichzeitig lässt die kubanische Regierung in einer humanitären Geste gegenüber dem Vatikan schrittweise 553 Strafgefangene frei, darunter wohl auch Teilnehmer der Proteste vom 11. Juli 2021. Während Bidens Pressesprecherin Karine Jean-Pierre von „einer Vereinbarung mit der katholischen Kirche unter der Führung von Papst Franziskus“ sprach, sagte Kubas Präsident Miguel Díaz-Canel, es handele sich um eine „unilaterale und souveräne Entscheidung“ seiner Regierung. Im Gegenzug lockert Washington einen Teil des wirtschaftlichen Drucks auf Kuba. Neben der Streichung Kubas als „staatlicher Sponsor des Terrorismus“, gab US-Präsident Biden die Entscheidung bekannt, von der präsidialen Prärogative Gebrauch zu machen, um Klagen vor US-Gerichten gemäß Titel III des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes über den 29. Januar 2025 hinaus für sechs Monate auszusetzen. Der Libertad Act, auch Helms-Burton-Gesetz genannt, ist eine 1996 vom US-Kongress erlassene Verschärfung der US-Blockade gegen Kuba. Anfang 2019 aktivierte Donald Trump als erster US-Präsident die Klauseln III und IV dieses Gesetzes und ebnete somit den Weg für Schadensersatzklagen vor US-Gerichten gegen Unternehmen, die nach der Revolution verstaatlichten Besitz nutzen. Überdies hob Biden das National Security Presidential Memorandum 5 zur Kuba-Politik aus dem Jahr 2017 auf, um die sogenannte „Restricted List“ und damit die zusätzlichen Vorschriften für den Umgang von US-Personen und -Einrichtungen mit kubanischen Personen und Einrichtungen zu beseitigen. Die „Cuba Restricted List“ ist eine schwarze Liste kubanischer Unternehmen und Entitäten, mit denen US-Bürger und -Unternehmen keine Geschäftsbeziehungen unterhalten dürfen. Konstante Forderung der Regierung in Havanna Kuba von der US-Liste „staatlicher Sponsoren des Terrorismus“ zu streichen, war eine immer wieder hervorgebrachte Forderung der kubanischen Regierung. In einer ihrer letzten Amtshandlungen hatte die Trump-Administration im Januar 2021 mit scheinheiligen Argumenten die Wiederaufnahme Kubas in besagte Liste verfügt, von der das Land 2015 vom damaligen US-Präsidenten Barack Obama im Zuge seiner Entspannungspolitik gegenüber Havanna gestrichen worden war. Für die gelisteten Staaten gelten massive Beschränkungen beim Zugang zu den Finanzmärkten und internationalen Transaktionen. Mit dem Amtsantritt Joe Bidens als US-Präsident waren auf Kuba Hoffnungen auf einen Neuanfang in den US-amerikanisch-kubanischen Beziehungen verbunden, die sich jedoch nicht erfüllten. Die meisten der von Trump verfügten Blockadeverschärfungen blieben intakt. Die kubanische Regierung reagierte auf die Maßnahmen Washingtons verhalten. „Die Vereinigten Staaten unternehmen Schritte in die richtige Richtung, aber die Blockade bleibt bestehen“, hieß es in einer Erklärung des kubanischen Außenministeriums. „Mit dieser Entscheidung wird den spezifischen Zwangsmaßnahmen ein Ende gesetzt, die, wie viele andere auch, der kubanischen Wirtschaft schweren Schaden zufügen und die Bevölkerung stark belasten. (…) Es ist wichtig festzustellen, dass die Wirtschaftsblockade und viele der Dutzenden von Zwangsmaßnahmen, die seit 2017 zu ihrer Verstärkung eingeführt wurden, weiterhin in Kraft bleiben, mit voller extraterritorialer Wirkung und unter Verletzung des Völkerrechts und der Menschenrechte aller Kubaner.“ Die Regierung in Havanna räumt ein, dass eine andere US-Regierung die Maßnahmen in Zukunft wieder rückgängig machen könnte, zeigte sich aber zugleich zu einer „ espektvollen Beziehung“ mit den USA bereit, „die trotz aller Unterschiede auf Dialog und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen beruht“. Ob Trump, der in der kommenden Woche sein Amt als US-Präsident antritt, die Entscheidung der Biden-Administration revidieren wird, ist unklar.
„Deutsches Kreuzfahrtschiff eröffnet Saison 2025 in Santiago de Cuba“ titelte die kubanische Tageszeitung Granma Anfang Januar. Dem Bericht zufolge empfing der Hafen von Santiago de Cuba das Kreuzfahrtschiff „Hamburg“ mit 286 Gästen aus Deutschland an Bord und eröffnete damit die Kreuzfahrtsaison. Das in den 1990er Jahren gebaute Schiff bietet 420 Passagieren Platz und wird Hapag-Lloyd Cruises betrieben, einer Marke des Kreuzfahrtunternehmens TUI Cruises mit Sitz in Hamburg. Die insgesamt fünf Schiffe umfassende Flotte der Marke hat sich auf Expeditions- und Luxuskreuzfahrten spezialisiert. Die „Hamburg“ blieb laut Granma am 3. Januar fast zwölf Stunden im Hafen von Santiago de Cuba und die Besucher „genossen einen abwechslungsreichen Ausflug“ zu historischen und kulturellen Sehenswürdigkeiten der zweitgrößten Stadt Kubas. Nach einem kurzen Hoch hat der Kreuzfahrttourismus nach Kuba in den vergangenen Jahren aufgrund von US-Sanktionen und Pandemie einen starken Einbruch erlebt. Infolge der durch den damaligen US-Präsidenten Barack Obama begonnenen Entspannungspolitik gegenüber Kuba, die einige Bestimmungen der seit mehr als sechzig Jahren bestehenden US-Blockade lockerte, fuhren US-Kreuzfahrtschiffe 2016 zum ersten Mal seit Jahrzehnten wieder nach Kuba. Die Trump-Administration untersagte jedoch 2019 allen Kreuzfahrtschiffen, die ab den USA verkehren, das Anfahren kubanischer Häfen. Das sorgte für einen starken Rückgang des Kreuzfahrttourismus. Auch aktivierte Donald Trump Anfang 2019 als erster US-Präsident die Klauseln III und IV des Libertad Act, auch Helms-Burton-Gesetz genannt, eine 1996 vom US-Kongress erlassene Verschärfung der US-Blockade gegen Kuba, und ebnete somit den Weg für Schadensersatzklagen vor US-Gerichten gegen Unternehmen, die nach der Revolution verstaatlichten Besitz nutzen. Das ermöglichte u. a. die Klage des 1960 verstaatlichten US-Unternehmens Havana Docks gegen die vier großen Kreuzfahrtunternehmen Carnival, Norwegian, Royal Caribbean und MSC Cruises. In dem Verfahren ging es um „verbotene touristische Aktivitäten“ und „Handel“ mit verstaatlichtem Besitz durch die Beförderung von Passagieren nach Kuba und die Nutzung der ehemals Havana Docks gehörenden Hafenanlagen. Ende 2022 verurteilte ein US-Bezirksgericht die Kreuzfahrtunternehmen Carnival, Norwegian, Royal Caribbean und MSC Cruises wegen der Nutzung eines kubanischen Hafens und Verstößen gegen die US-Blockadegesetzgebung zu Strafzahlungen in Höhe von 439 Millionen US-Dollar. In einem Berufungsverfahren wurde dieses Urteil jedoch Ende vergangenen Jahres aufgehoben.
Ein Jahr nach der Vorstellung ihres makroökonomischen Stabilisierungsprogramms vor dem Parlament, räumte die kubanische Regierung ein, dass sie „nicht die notwendigen Fortschritte“ erzielt hat. In seiner Rede vor der Nationalversammlung Mitte Dezember, in der er eine Bilanz des laufenden Haushaltsjahres zog und Pläne zur Linderung der tiefen Wirtschaftskrise vorstellte, erklärte Ministerpräsident Manuel Marrero Cruz, die Regierung sei unzufrieden mit den begrenzten Fortschritten des Stabilisierungsprogramms, das den Abbau und die Abschaffung von Subventionen sowie umfangreiche Kürzungen der öffentlichen Ausgaben vorsieht. Vor allem die Agrarproduktion sei viel zu niedrig, sodass die Regierung, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, viele Grundnahrungsmittel importieren müsse, was die äußerst knappe Staatskasse belaste. Im Jahr 2025 wird sich die kubanische Regierung laut Marrero darauf konzentrieren, die Wiederherstellung des nationalen Elektroenergiesystems voranzutreiben, den neuen Mechanismus für die Zuteilung, Verwaltung und Kontrolle von Devisen umzusetzen, die geplanten Maßnahmen zur teilweisen Dollarisierung der Wirtschaft durchzuführen, die Neugestaltung des Devisenmarktes voranzutreiben und die nationale Produktion zu steigern, einschließlich der Ausweitung und Konsolidierung des Angebots an staatlichen Gütern und Dienstleistungen. Teil-Dollarisierung der Wirtschaft In Bezug auf die partielle Dollarisierung der Wirtschaft erklärte Marrero, dass neben den bereits zum Teil dollarisierten Exportsektoren, weitere Bereiche dollarisiert werden. Er nannte Verkäufe in Devisen im Groß- und Einzelhandel, die Zahlung von Zöllen in Devisen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Außenhandel nicht staatlicher Wirtschaftsakteure. Hinzu kommen die Annahme von Bargeld in Devisen im Tourismus, in Casas del Habano, Apotheken, internationalen Kliniken, Flughäfen und anderen autorisierten Bereichen; und Devisenzahlungen an Produzenten von exportfähigen Waren und an landwirtschaftliche Produzenten, die Importe ersetzen. „Die Politik der Regierung, die Entdollarisierung der Wirtschaft voranzutreiben, wird bestätigt“, betonte Marrero. Er räumte ein, dass „in der Wirtschaft eine unkontrollierte Dollarisierung stattfindet“ und dass „diese Teil einer illegalen Tätigkeit ist, nämlich des informellen Devisenmarktes“. Dieser aber ist nicht zuletzt aus Ermangelung eines offiziellen Devisenmarktes entstanden. Neues Wechselkurssystem geplant Nach den Worten des Premierministers hat die Regierung die Einführung des neuen Mechanismus für die Verwaltung, Kontrolle und Zuteilung von Devisen an die Wirtschaftsakteure im Einklang mit der teilweisen Dollarisierung genehmigt. Auch die Ziele und Voraussetzungen für die Neugestaltung des offiziellen Devisenmarktes seien gebilligt worden. „Das neue Wechselkurssystem geht von einer größeren Flexibilität des Wechselkurses aus, indem es vorsieht, dass sich der Kurs ändert, wenn sich die Bedingungen für Angebot und Nachfrage nach ausländischen Währungen ändern. Es handelt sich um einen komplexen Prozess, an dem der Staat, der nicht staatliche Sektor und die Bevölkerung beteiligt sind und der mehrere Wechselkurse umfasst“, erklärte Marrero. Einzelheiten nannte er nicht. Nur soviel: „Es ist ein Prozess, der schrittweise vonstattengehen wird, aber er wird uns erlauben, voll einzusteigen und die Banken werden nicht am Rande des illegalen Devisenmarktes stehen.“ Laut Marrero ist das Ziel, bei der Bevölkerung Vertrauen zu schaffen, „ihre Devisen an das Bankensystem zu verkaufen“, damit dieses „ausländische Währungen an die Bevölkerung verkaufen kann“. Selbstfinanzierung für das Gesundheitssystem und BioCubaFarma In Bezug auf die Verfügbarkeit von Arzneimitteln – ein sensibles Thema für die Bevölkerung – wies der Marrero darauf hin, dass „die Qualität der medizinischen Dienstleistungen beeinträchtigt wurde. Von den 651 Produkten, die auf der Basisliste der Medikamente stehen, waren im letzten Monat 461 nicht oder nur unzureichend verfügbar, da es an Devisen zur Finanzierung von Produkten und Rohstoffen mangelt“. Ebenso fehlen nach Angaben des Premiers medizinische Geräte sowie Hilfs- und Verbrauchsgüter. Angesichts dieses komplexen Szenarios wird für 2025 die Selbstfinanzierung in Devisen für das öffentliche Gesundheitswesen und die Unternehmensgruppe BioCubaFarma genehmigt. Das lang angekündigte Unternehmensgesetz lässt dagegen weiter auf sich warten. Marrero teilte mit, dass beschlossen wurde, die Diskussion und Ausarbeitung des Gesetzes über das sozialistische Staatsunternehmen erneut zu verschieben – auf Dezember 2025.