Kuba liberalisiert seinen Automarkt und regelt den Kauf, den Import und die Eigentumsübertragung von Fahrzeugen grundlegend neu. Erstmals erlaubt wird die Montage von Fahrzeugen durch private Firmen. Das Dekret 163/2026 (PDF), das am 11. August in Kraft tritt, ersetzt zum Teil gerade einmal zwei Jahre alte Vorschriften.
Die neuen Regularien enthalten wesentliche Änderungen in Bezug auf Steuern, Verfahren und zugelassene Akteure. Die Neuerungen sind Teil des im Juni verabschiedeten 176 Punkte umfassenden Reformpakets.
Auf die Einfuhr von Elektroautos wird künftig ein Zoll von fünf Prozent erhoben. Wenn das Elektrofahrzeug über eine mit erneuerbaren Energien betriebene Ladestation verfügt, entfällt die Zollgebühr vollständig. Für den Import von Verbrennern werden hingegen 25 Prozent fällig. Die Steueranreize machen deutlich, dass die kubanische Regierung dem Übergang hin zu erneuerbaren Energien im Verkehrssektor Priorität einräumt. Die Verordnung verbietet zudem den Austausch von Elektromotoren durch Verbrennungsmotoren und erlaubt Range Extender in Elektrofahrzeugen als Übergangslösung. Die Zolleinnahmen durch die Einfuhr von Fahrzeugen fließen in einen Fonds für die Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs. Diese Mittel werden vom Verkehrsministerium verwaltet.
Mehr autorisierte Importfirmen
Das Gesetzesdekret ermächtigt 17 Handelsunternehmen zum Import von Fahrzeugen und erweitert damit die zur Verfügung stehenden Optionen erheblich. Bisher besaßen lediglich sieben Unternehmen eine Einfuhrgenehmigung. Zu den zugelassenen Unternehmen gehört neben IMPEXPORT, MULTISERVI, CIMEX oder SASA auch der Mercedes-Benz-Vertriebspartner MCV Comercial. Das 1995 gegründete Joint Venture ist Vertriebspartner der Mercedes-Benz Group AG in Kuba für die Marken Mercedes-Benz und FUSO und darüber hinaus Vertreter weiterer Marken.
Laut der neuen Verordnung müssen die Händler für Neufahrzeuge eine technische Garantie von mehr als einem Jahr und für Gebrauchtwagen von mehr als sechs Monaten gewähren sowie einen 24-Stunden-Kundendienst anbieten. Die Verordnung sieht außerdem niedrigere Steuern für lokal montierte Fahrzeuge vor: drei Prozent für Elektrofahrzeuge und 20 Prozent für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Vereinfachter Kauf und Verkauf von Fahrzeugen
Ausländische Investoren und Handelsvertretungen können künftig Kraftfahrzeuge, Anhänger und Sattelauflieger, seien sie neu oder gebraucht, in US-Dollar oder anderen Devisen von den autorisierten Importunternehmen oder bei „vom Ministerrat genehmigten Formen ausländischer Investitionen, deren Gesellschaftszweck oder Vertragsgegenstand dies vorsieht“ kaufen oder leasen. Dasselbe gilt für kubanische Unternehmen und Entitäten, sowie kubanische und ausländische natürliche Personen mit einer dauerhaften oder befristeten Aufenthaltsgenehmigung. Zudem – und das ist eine wesentliche Neuerung – können alle genannten Akteure „untereinander das Eigentum an Kraftfahrzeugen, Anhängern und Sattelaufliegern durch Kauf, Erbschaft, Tausch oder Schenkung übertragen“.
Die Obergrenze von sechs Fahrzeugen innerhalb von fünf Jahren, die bisher für Privatpersonen und Firmen beim Kauf in den autorisierten Handelsunternehmen galt, wird mit den neuen Bestimmungen ersatzlos gestrichen, ebenso die progressiv steigende Steuer beim Kauf von mehreren Fahrzeugen. Die bisherigen Beschränkungen beim Fahrzeugkauf werden weitgehend aufgehoben. Für staatliche Unternehmen gelten einige Sonderregelungen, wohl um den Ausverkauf bestehender Fuhrparks zu verhindern.
Lokale Montage von Fahrzeugen
Des Weiteren dürfen staatliche Unternehmen, ausländische Investoren sowie Joint Ventures zwischen staatlichen und privaten Unternehmen „die Montage oder Herstellung von Kraftfahrzeugen aller Klassen und Antriebsarten sowie von Anhängern und Sattelaufliegern zum Zwecke des späteren Vertriebs vornehmen, sofern dies im jeweiligen Gesellschafts- oder Vertragszweck festgelegt ist“.
Gerade erst sind die Bestimmungen für den kubanischen Privatsektor gelockert worden und die für private Unternehmen zulässigen geschäftlichen Aktivitäten wurden erweitert. Infolge der neuen Regelungen können nun auch Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) nach vorheriger technischer Zertifizierung Mopeds, Motorräder, Dreiräder, Anhänger und Sattelanhänger herstellen und montieren und deren Teile importieren. „Ausländische Investitionen, deren genehmigter Gesellschafts- oder Vertragszweck die Einfuhr, Montage, den Vertrieb und die Stilllegung von Kraftfahrzeugen, Anhängern und Sattelaufliegern umfasst, bedürfen keiner zusätzlichen Genehmigung zur Ausübung dieser Tätigkeit; sie können diese Tätigkeiten unter Einhaltung der für Vertriebsunternehmen geltenden Bestimmungen ausüben“, heißt es in der Verordnung.
Zum ersten Mal wird damit die Montage von Fahrzeugen auf der Insel durch staatliche und nichtstaatliche Unternehmen mit ausländischer Beteiligung erlaubt. Diese Änderung zielt darauf ab, die Abhängigkeit von Importen zu verringern. Zudem wird ein Bewertungsausschuss für Kraftfahrzeuge CEMA (Comité Evaluador de Medios Automotores) unter dem Vorsitz des Verkehrsministers eingerichtet, um zugelassene Lieferanten, Marken und Modelle zu genehmigen. Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern von elf Ministerien und Behörden zusammen.