Ab sofort werden von US-Seite Klagen vor amerikanischen Gerichten gegen ausländische Unternehmen zugelassen, die in Kuba tätig sind.
Ab sofort werden von US-Seite Klagen vor amerikanischen Gerichten gegen ausländische Unternehmen zugelassen, die in Kuba tätig sind.
Außenminister Michael Pompeo kündigte am Mittwoch, 17.April 2019 an, dass das Gesetz ab dem 2. Mai angewendet werden kann. Das 3. Kapitel des „Helms-Burton-Gesetzes“ gestattet Prozesse vor US-Gerichten gegenüber Unternehmen, die z.B. Geschäftsräume in kubanischen Gebäuden nutzen, die nach der Revolution von 1959 enteignet wurden.
Die Europäische Union warnt die USA davor, gegen europäische Unternehmen vorzugehen. Andernfalls werde die EU „alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen müssen“, um ihre Interessen zu wahren, heißt es in einem Brief der EU-Kommission an den US-Außenminister. Das Ziel sei klar, sagte der EU-Botschafter in Kuba, Alberto Navarro, nämlich Unternehmen einzuschüchtern und von Investitionen abzuhalten, in einem Moment, in dem Kuba diese am dringendsten benötige.
Kubas Wirtschaft schwächelt schon jetzt und verzeichnete 2018 nur ein vorsichtiges Wirtschaftswachstum von 1,2 %. Für eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft wäre laut Aussage verschiedener Wirtschaftsexperten jedoch ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandproduktes von mindestens 5 % erforderlich.
Sollte es in Venezuela nun zu einem Machtwechsel kommen, würde Kuba wohl einen seiner wichtigsten Handelspartner verlieren und wäre von einer solchen wirtschaftlichen Entwicklung noch weiter entfernt. Bisher erhielt Kuba in einem Abkommen mit Venezuela im Tausch gegen die Dienstleistungen von Lehrern, Ärzten, Sicherheitsberatern und Trainern etwa 100.000 Fass Erdöl täglich und konnte einen Teil davon auf dem Weltmarkt weiterverkaufen. Dies würde die bestehende Devisenknappheit des Landes zusätzlich verschärfen.
Quelle: www.amerika21.de / www.stuttgarter-zeitung.de
Fotos: www.escambray.cu / www.pixabay.com
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