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Helms-Burton: Urteilsspruch mit Folgen

25.03.2022

Der Richterspruch in einer Helms-Burton-Klage gegen mehrere Kreuzfahrtgesellschaften dürfte Auswirkungen auf ähnliche Verfahren und Kubas Kreuzfahrttourismus haben.

 

In Südflorida ist in dieser Woche ein wegweisendes Urteil gesprochen worden – mit Folgen für den Kreuzfahrttourismus in Kuba. Ein Bundesgericht in Miami erklärte, dass vier der weltweit größten Kreuzfahrtgesellschaften (Carnival, Norwegian, Royal Caribbean sowie die Schweizer MSC Cruises mit Sitz in Genf) an „verbotenen touristischen Aktivitäten“ und „Handel“ mit verstaatlichtem Besitz beteiligt waren, indem sie Passagiere nach Kuba beförderten und von der Nutzung der von der kubanischen Regierung nach der Revolution beschlagnahmten Hafenanlagen in Havanna profitierten. Es ist die erste Entscheidung dieser Art. Sie könnte sich auf ähnliche Klagen auswirken.

„Indem sie den Terminal und einen seiner Piers auf verschiedene Weise nutzten, begingen Carnival, MSC, Royal Caribbean und Norwegian illegalen Handel“, so die Bundesrichterin Beth Bloom.

Laut Gerichtsakten erzielten die Unternehmen Einnahmen in Höhe von mindestens 1,1 Milliarden US-Dollar und zahlten 138 Millionen US-Dollar an die kubanische Regierung. Das berichtet die in Miami erscheinende Tageszeitung Nuevo Herald.

Die Kreuzfahrten der Unternehmen nach Kuba stellten „touristische Aktivitäten“ dar und keine Aktivitäten, die geeignet sind, People-to-People-Kontakte zu fördern, wie es US-Regularien vorschreiben, heißt es in dem Urteil. Die Unternehmen zahlten „Millionen von Dollar an die kubanische Regierung für unzulässige Reisen“.

Nach der US-Blockadegesetzgebung waren die Kreuzfahrtgesellschaften nur berechtigt, US-Amerikaner zu befördern, die unter einer von zwölf gesetzlichen Kategorien reisten. Diese beinhalten Reisen zum religiösen, kulturellen oder sportlichen Austausch. Touristische Aktivitäten waren zu jeder Zeit gesetzlich verboten. Stattdessen hätten die vier Unternehmen Verträge mit staatlichen kubanischen Unternehmen abgeschlossen, um „touristische Dienstleistungen“ anzubieten, darunter Strandausflüge, Nachtclubbesuche und Sightseeing-Touren, die nach Ansicht der Richterin „klassische“ touristische Aktivitäten darstellen. Die Unternehmen argumentierten, ihre Reisen dienten der Bildung und förderten den People-to-People-Austausch.

Eingereicht hatte die Klage Havana Docks, ein Unternehmen, das eine Konzession für den Betrieb des Hafens von Havanna hatte. Havanna Docks wirft den vier Kreuzfahrtgesellschaften vor, den Hafen von Havanna genutzt zu haben, als zwischen 2015 und 2019 Kreuzfahrtschiffe nach Kuba fahren durften.

Ermöglicht wird die Klage durch den Libertad Act, auch Helms-Burton-Gesetz genannt, eine 1996 vom US-Kongress erlassene Verschärfung der US-Blockade gegen Kuba. Die Klauseln III und IV waren von allen US-Präsidenten in Sechs-Monats-Schritten suspendiert worden. Donald Trump hatte sie Anfang 2019 als erster Präsident aktiviert und ebnete somit den Weg für Schadensersatzklagen vor US-Gerichten gegen Unternehmen, die nach der Revolution verstaatlichten Besitz nutzen.

Der Fall wird nun vor einem Geschworenengericht verhandelt, das für Mai anberaumt ist und in dem über den von den Kreuzfahrtgesellschaften zu zahlenden Schadenersatz entschieden wird.

 

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