Reisende dürfen weiterhin zollfrei Lebensmittel, Hygieneartikel und Medikamente nach Kuba einführen. Die Regelung wird verlängert, zugleich die Zollkontrollen verstärkt.
Kuba weitet die Zollvergünstigungen für natürliche Personen auf nichtgewerbliche Einfuhren von Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Arzneimitteln und medizinischem Bedarf sowie Stromgeneratoren erneut zeitlich aus.
Der Beschluss von Ende September, der die Verlängerung der Zollvergünstigung für die nichtgewerbliche Einfuhr von Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Medikamenten und medizinischem Bedarf als begleitetes Gepäck von Reisenden ohne Begrenzung des Einfuhrwerts bis zum 31. Januar dieses Jahres genehmigte, wird demnach bis zum 30. April 2025 verlängert. Dasselbe gilt für die nicht gewerbliche Einfuhr von Stromgeneratoren durch natürliche Personen. Das geht aus einer Mitteilung des kubanischen Finanzministeriums von Ende Januar hervor.
„Diese Maßnahme, die sich positiv auf unsere Bevölkerung auswirkt, stellt eine Alternative für die Beschaffung von Grundbedarfsgütern dar, an denen es im Land aufgrund der Verschärfung der von der Regierung der Vereinigten Staaten verhängten Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade, der negativen Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise mit den daraus resultierenden inflationären Folgen sowie der Schwierigkeiten im Prozess der wirtschaftlichen Erholung weiterhin mangelt“, schreibt das Ministerium. In Anbetracht der Tatsache, dass die Umstände, die zu dieser Maßnahme geführt hätten, fortbestünden, sei beschlossen worden, die Geltungsdauer der genannten Zollvergünstigungen bis Ende April zu verlängern.
Diese Entscheidung wird durch die Beschlüsse des Gesundheitsministeriums ergänzt, ausnahmsweise und zeitlich befristet bis zum 30. April 2025 „die Einfuhr von Originalbehältern von Medikamenten und medizinischem Material“ zu nicht kommerziellen Zwecken von der Zahlung der Zollabgabe zu befreien, sowie durch die Beschlüsse der Generalzolldirektion bezüglich der „Regeln für nicht kommerzielle Einfuhren durch natürliche Personen“ für Produkte, die als Lebensmittel, Hygieneartikel, Medikamente und medizinisches Material klassifiziert sind und zu nicht kommerziellen Zwecken eingeführt werden. Alle Bestimmungen wurden im außerordentlichen Amtsblatt Nr. 2/2025 vom 29. Januar 2025 (PDF) veröffentlicht.
Für die Anwendung der Zollvergünstigungen wird die Bedingung aufrechterhalten, dass als Lebensmittel oder Hygieneartikel eingestufte Artikel sowie Arzneimittel und medizinischer Bedarf, die als Teil des Gepäcks des Reisenden eingeführt werden, in von den übrigen Waren getrennten Verpackungen dem Zoll vorgelegt werden müssen.
Die kubanische Regierung erkennt laut Finanzministerium „die positive Wirkung dieser Maßnahme“ an. Sie biete der Bevölkerung eine alternative Möglichkeit, sich mit dem Nötigsten zu versorgen, heißt es. Um Missbrauch zu verhindern, würden mit der Verlängerung der Zollvergünstigungen auch die Grenzkontrollmaßnahmen durch den Zoll verstärkt, so die Ankündigung.