Kuba schafft wieder einen formalen Devisenmarkt und führt einen neuen offiziellen Wechselkurs ein. Das kündigte die Präsidentin der kubanischen Zentralbank, Juana Lilia Delgado im Dezember in einer Sondersendung im kubanischen Fernsehen an.
Das Maßnahmenpaket zielt darauf ab, „die Konvertibilität des kubanischen Pesos (CUP) wiederherzustellen, die institutionellen Strukturen im Währungsbereich zu stärken und in geordneter Weise auf eine Konvergenz der Wechselkurse und Währungen hinzuarbeiten“, so Delgado. Die Umstellung werde schrittweise und über einen längeren Zeitraum erfolgen. „Eine sofortige Vereinheitlichung des Wechselkurses ohne Übergangsphase könnte zu einer abrupten Abwertung führen, mit noch stärkeren inflationären Auswirkungen als derzeit und einem weiteren Verlust der Kaufkraft der Landeswährung gegenüber den Devisenwährungen“, erklärte die Zentralbankchefin.
Weiterer offizieller Wechselkurs
In der kubanischen Wirtschaft existieren derzeit unterschiedliche Wechselkurse – zwei offizielle und ein informeller. Zudem gibt es keinen legalen Mechanismus für Unternehmen oder Privatpersonen, Devisen zu kaufen. Das führt zu Verzerrungen, fördert einen informellen Wechselmarkt und erschwert die Buchführung sowie die Erhebung von Steuern.
Die Wiedereinführung eines formalen Devisenmarktes sieht in einer ersten Phase eine Strukturierung in drei Wechselkurssegmente vor. Zu den zwei bereits bestehenden festen Wechselkursen zum US-Dollar – 1:24 für Unternehmen, sowie 1:120 für Privathaushalte – wird ein dritter, flexibler Wechselkurs eingeführt, der täglich von der kubanischen Zentralbank veröffentlicht wird. Dieser dritte, neu eingeführte dynamische Wechselkurs gilt für natürliche Personen, Selbstständige, nicht landwirtschaftliche Genossenschaften und Privatunternehmen, aber auch Partnerschaftsverträge und gemischte Unternehmen mit staatlicher und nicht staatlicher Kapitalbeteiligung. Ausländische Investoren und Exporteure können genehmigte Devisen zum neuen Wechselkurs verkaufen. Im Falle ausländischer Investitionen kann dieser legale Zugang zu einem Kurs, der näher an den Marktbedingungen liegt, als zusätzlicher finanzieller Anreiz wirken.
Die ersten beiden Marktsegmente, schreibt die Zentralbank, würden so aufrechterhalten, dass es nicht zu abrupten Abwertungen der Wechselkurse und damit des Wertes der Landeswährung kommt, wodurch die Bevölkerung bei grundlegenden Transaktionen geschützt wird und die Preisstabilität für lebenswichtige Güter und Dienstleistungen gewahrt bleibt. Das dritte Segment, das auf dem täglich schwankenden Wechselkurs basiert, werde es Exporteuren und anderen Devisenanbietern erleichtern, zu einem wettbewerbsfähigen Preis zu verkaufen, der durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Ziel sei es, den Zufluss von Devisen in den Devisenmarkt zu fördern und den Umfang des informellen Wechselmarktes zu verringern.
Regelungen bereits in Kraft
Die rechtlichen Bestimmungen zur Umsetzung der Veränderungen auf dem Devisenmarkt wurden im Amtsblatt veröffentlicht (PDF) und traten am 18. Dezember 2025 in Kraft.
„Die Entscheidung, ein drittes Segment anzuerkennen, basiert auf den objektiv bestehenden Unterschieden zwischen den offiziellen Wechselkursen und dem tatsächlichen Wert, der die Devisenknappheit widerspiegelt“, sagte Delgado Portal. Die Regierung erkennt damit währungspolitische Realitäten an. Der am 18.12. erstmals von der Zentralbank veröffentlichte Kurs von 1:410 Kurs zum US-Dollar orientierte sich am informellen Wechselkurs von 1:440.
Zunächst soll mit dem Ankauf von Devisen begonnen werden, um den Markt zu kapitalisieren. Für natürliche Personen gilt beim Erwerb von Devisen ein Limit von 100 US-Dollar pro Transaktion. Für private Unternehmen, Einzelselbstständige und Kooperativen gilt eine Obergrenze von 50 Prozent des Durchschnitts ihrer Bruttoeinnahmen aus dem letzten Quartal. Beim Verkauf von Devisen gibt es dagegen kein Limit.
Stärkung des MLC
Hier noch eine für auf Kuba operierende ausländische Unternehmen nicht uninteressante Nachricht:
Zu den Maßnahmen, die umgesetzt werden sollen, gehört insbesondere die Stabilisierung und schrittweise Stärkung der sogenannten MLC-Konten, so die kubanische Zentralbank. Das sind bei staatlichen Banken eingerichtete Devisenkonten; der Staat spricht von MLC (Moneda Libremente Convertible), frei konvertierbarer Währung. Ziel sei es, so die Zentralbank weiter, die Kaufkraft des MLC und seinen Gebrauchswert zu stärken.
Die Umgestaltung des Devisenmarktes ist Teil eines Maßnahmenpakets, das darauf abzielt, die Effizienz der Wirtschaft insgesamt zu verbessern, heißt es. Gerade erst hat die Regierung die Devisenzuteilung neu geordnet. Damit dürfen künftig auch ausgewählte private Unternehmen in Devisen operieren. Langfristiges Ziel der Wiedereinführung eines formalen Devisenmarktes ist es, die drei Wechselkurse wieder zu einem einheitlichen Umtauschkurs zusammenzuführen.