Der kanadische Bergbaukonzern Sherritt International setzt seine Pläne zur Auflösung seiner kubanischen Beteiligungen – darunter an dem Joint Venture Moa Nickel – überraschend aus. Diese Entscheidung stellt eine bedeutende Kursänderung des Unternehmens dar. Sherritt revidiert damit eine Anfang des Monats getroffene Rückzugentscheidung, nachdem US-Präsident Donald Trump Sanktionen gegen das Unternehmen verhängt hatte. Das Joint Venture Moa Nickel zwischen Sherritt und dem staatlichen kubanischen Nickelunternehmen baut in der Provinz Holguín Nickel und Kobalt ab und ist eine wichtige Devisenquelle für Kuba. Den Geschäftsbetrieb in Kuba lässt Sherritt aber zunächst weiter ruhen.
„Nach weiteren Beratungen mit Beratern, Stakeholdern und zuständigen Regierungsbehörden sowie angesichts neuer, dem Unternehmen vorliegender Informationen setzt Sherritt die in der Pressemitteilung vom 15. Mai beschriebenen Auflösungs- und Verzichtserklärungsschritte bezüglich seiner Beteiligungen in Kuba, einschließlich der Auflösung des Joint Ventures mit der General Nickel Company S.A. of Cuba, nicht fort“, heißt es in einer Erklärung vom 19. Mai. Sherritt hält demnach aber an der Aussetzung seiner direkten Beteiligung an den Joint-Venture-Aktivitäten in Kuba fest. Man werde weiterhin mit Stakeholdern und Beratern zusammenarbeiten, um die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der US-Präsidialverordnung so bald wie möglich zu ergreifen, „unter anderem durch den fortgesetzten konstruktiven Dialog mit den zuständigen Regierungsbehörden“, so das Unternehmen weiter. „Sherritt wurde zudem vorläufig eine potenzielle werterhaltende Möglichkeit vorgestellt, die das Unternehmen in enger Zusammenarbeit mit seinen Beratern prüft. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass solche Schritte oder Transaktionen zeitnah abgeschlossen werden.“
Das Unternehmen warnte, dass es ohne eine Lösung der Situation mit akuten operativen, finanziellen und rechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert sein werde, darunter auch mit der Beeinträchtigung der Einhaltung von Kreditvereinbarungen.
Extraterritoriale Sanktionen
US-Präsident Trump hatte am 1. Mai eine Präsidialverordnung unterzeichnet, die die extraterritorialen Sanktionen gegen Kuba ausweitet und verstärkt auf der Insel tätige ausländische Unternehmen ins Visier nimmt. Am 7. Mai sanktionierte das US State Department auf Grundlage dieser Exekutivanordnung als erste Unternehmen die kubanische Militärholding Gaesa und Sherritt International. Sherritt gab daraufhin am 15. Mai in einer Erklärung das sofortige Ende seiner jahrzehntelangen Beteiligung an Moa Nickel und die Auflösung seiner Beteiligungen in Kuba bekannt.
Sherritt ist der größte ausländische Einzelinvestor auf Kuba und für fast drei Viertel der kubanischen Nickelproduktion verantwortlich. Die US-Sanktionen betreffen einen der wichtigsten Exportzweige Kubas, zu einer Zeit, in der auch andere Devisenquellen des Landes, wie der Tourismus und der Export medizinischer Dienstleistungen, unter starkem Druck der USA stehen. Gerade erst stellten aufgrund von Trumps Exekutivanordnung zudem zwei in der EU ansässige Reedereien ihre Kuba-Aktivitäten vorläufig ein.