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Neue Steueranreize für erneuerbare Energien

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Kuba weitet bestehende Zoll- und Steuervergünstigungen stark aus, um die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern.

Kuh auf dem Land und Solarpanels
Delegation Kuba

Die kubanische Regierung schafft neue Anreize für den Ausbau erneuerbarer Energien. Die im Amtsblatt Nr. 30 vom 19. Februar veröffentlichte Resolution 41/2026 des Ministeriums für Finanzen und Preise (PDF) legt ein umfangreiches Paket von Steuer- und Zollanreizen fest, um  angesichts des faktischen Totalembargos auf Öl durch die Vereinigten Staaten die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern.

 

Natürliche und juristische Personen werden bei der Einfuhr von Photovoltaikanlagen, solarbetriebenen Wassererhitzern, Kleinwindkraftanlagen, Biogasdigestoren, Solarpumpen oder Solarbeleuchtung von der Zahlung von Importzöllen befreit – unabhängig davon, ob es sich um Staatsbetriebe, Genossenschaften, private Unternehmen, Einzelunternehmer oder Privatpersonen handelt. Bisherige Zollvergünstigungen werden damit ausgeweitet. Künftig fallen auch Ladegeräte für Elektrofahrzeuge, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, sowie Anlagen zur Energieerzeugung aus Biomasse unter die Regelung. Die Zollbefreiungen gelten zunächst bis Ende 2027.

 

Weitreichende Steuervergünstigungen

 

Hinzu kommen weitreichende steuerliche Entlastungen für die Installation und den Betrieb von Solaranlagen. Wer Solaranlagen für den Eigenverbrauch oder zur Netzeinspeisung installiert, wird für die gesamte Amortisationszeit – bis zu acht Jahre – in Höhe des Investitionswerts von der Gewinnsteuer (juristische Personen) bzw. von der Einkommensteuer (natürliche Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit) befreit. Die Regelung sieht vor, dass der Staat vorübergehend keine Steuern auf Gewinne oder Einkünfte erhebt, bis diese den investierten Betrag erreichen (Amortisation der Investition) oder bis acht Jahre vergangen sind, je nachdem, was zuerst eintritt.

 

Voraussetzung für die Steuervergünstigung sind ein Energiegutachten der Nationalen Behörde für Rationelle Energienutzung (Oficina Nacional para el Control del Uso Racional de la Energía), das bestätigt, dass das installierte System ordnungsgemäß funktioniert und den erforderlichen technischen Normen und Anforderungen entspricht, sowie eine Machbarkeitsanalyse, aus der die Amortisationszeit hervorgeht. Die Regelung gilt rückwirkend, d.h. Selbstständige und Unternehmen, die bereits investiert und ein Energiegutachten erhalten haben, können die Vergünstigung ebenfalls beantragen.

 

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