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Neue Steuer in US-Dollar für importiertes Bier

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Für importierte alkoholische Getränke wird künftig eine Steuer von 30 Cent pro Liter fällig. Damit will die Regierung die nationale Produktion stärken.

Beer concept with man
Freepik

Die kubanische Regierung erhebt ab sofort eine Sondersteuer auf die Einfuhr von Bier und anderen alkoholischen Getränken. Die im Amtsblatt der Republik Nr. 27 vom 18. März 2026 veröffentlichte Resolution Nr. 56 vom 6. März 2026 des Ministeriums für Finanzen und Preise (PDF) legt eine Steuer von 0,30 US-Dollar pro Liter auf die Einfuhr von Bier, Whisky, Wodka, Gin, Likör, Spirituosen und anderen alkoholischen Getränken fest. Die Steuer ist von staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsakteuren zu entrichten, die diese Produkte nach Kuba einführen. Die Abgabe trat am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits bestellte oder auf dem Transport nach Kuba befindliche Waren sind nicht von der Abgabe betroffen.

 

Die Maßnahme ist Teil der teilweisen Dollarisierung, mit der die Regierung die Deviseneinnahmen steigern und die nationale Produktion ankurbeln will. „Die Anwendung dieser Steuerart ist international üblich und dient der Erzielung von Steuereinnahmen“, heißt es in einer Mitteilung des Finanzministeriums. „Die Einnahmen fließen in den Staatshaushalt und bekräftigen damit den Grundsatz, dass das kubanische Steuersystem die wichtigste Einnahmequelle des Staatshaushalts darstellt. Die Mittel werden über Sozialprogramme in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sicherheit und Sozialhilfe, Kultur und anderen Bereichen verteilt.“

 

Obwohl die Steuer formal von den Importeuren getragen wird, wird sie sich wahrscheinlich auf die Einzelhandelspreise der jeweiligen Getränke auswirken. Eine 355-Milliliter-Dose Bier wird im Import um 10 Cent teurer; eine Ein-Liter-Flasche um mindestens 30 Cent. Die Maßnahme betrifft importierte Getränke; einheimische Biere wie „Crístal“, „Bucanero“ oder „Parranda“ sind von der Steuer ausgenommen.

 

Ziel der Sondersteuer sei, die nationale Produktion zu fördern, anstatt fertige Produkte aus dem Ausland zu beziehen, erklärte die stellvertretende Finanzministerin Yenisley Ortíz Mantecón gegenüber der kubanischen Nachrichtenagentur ACN. Als Beispiel nannte sie die heimische Bierproduktion. Deren Fertigungskapazitäten würden derzeit aus verschiedenen Gründen nicht voll ausgelastet, weshalb es notwendig sei, die Wirtschaftsakteure – ob staatlich oder privat – zu Investitionen in deren Wiederbelebung anzuregen. Ortíz wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das für die Bierproduktion benötigte Vorprodukt Gerste von Einfuhrzöllen befreit ist.

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