Knapp zwei Jahre nach ihrer Annahme durch die kubanische Nationalversammlung im Juli 2024 sind Kubas neue Gesetze zum Einwanderungs-, Ausländer- und Staatsbürgerschaftsrecht (PDF) am 5. Mai endlich im Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Vorschriften ordnen die Einwanderungskategorien für kubanische Staatsbürger und Ausländer neu. Sie treten 180 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Ausländer, die bereit sind, in staatliche oder private kubanische Unternehmen zu investieren, erhalten demnach künftig die Möglichkeit auf einen ständigen Wohnsitz in Kuba; im Ausland lebenden kubanischen Investoren wird ein besonderer Einwanderungsstatus zugestanden.
Ausländische Investoren
Für auf Kuba lebende Ausländer werden neben den existierenden Kategorien „Residencia temporal“ (Vorübergehender Wohnsitz), „Residencia permanente“ (Ständiger Wohnsitz) und „Residencia immobiliaria“ (Immobilien-Wohnsitz) zwei neue Kategorien geschaffen: „Residencia provisional“ (Vorläufiger Wohnsitz) als Vorstufe zur Residencia permanente, sowie die „Residencia humanitaria“ (Aufenthalt aus humanitären Gründen), beispielsweise für Geflüchtete.
Ausländische Investoren und Geschäftsleute erhalten in der Regel eine temporäre Aufenthaltsgenehmigung. Die Unterkategorie der Investoren umfasst laut den Bestimmungen „Ausländer, die zur Durchführung von Auslandsinvestitionsprojekten in die Republik Kuba einreisen dürfen, sowie deren Vertreter und Personen in Vertrauenspositionen, die zuvor von der zuständigen Behörde genehmigt wurden. Als Geschäftsleute gelten Ausländer, die in die Republik Kuba einreisen, um den kubanischen Markt zu erkunden, für ihre Waren zu werben, Verträge auszuhandeln oder andere Angelegenheiten des internationalen Handels und der Auslandsinvestitionen zu regeln, sofern das Projekt zuvor von der zuständigen Stelle oder Behörde der Zentralverwaltung des Staates genehmigt wurde.“
Zugleich werden die Gründe für die Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in Kuba ausgeweitet. Dazu zählen familiäre Bindungen, Aufenthaltsdauer im Land, berufliche Qualifikation und Investitionsfähigkeit. „Ausländer, die nachweisen können, dass sie über ein Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, Unternehmen zu gründen oder in Projekte oder Entwicklungsschwerpunkte des Landes zu investieren, oder die Verbindungen zu staatlichen oder nichtstaatlichen Wirtschaftssektoren haben“, können künftig eine permanente Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Investoren und Unternehmer
Für dauerhaft im Ausland lebende Kubaner wird neben den bestehenden Kategorien „Residente en el exterior“ (Wohnsitz im Ausland) und „Emigrado“ (Auswanderer) ein neuer Migrationsstatus für „Inversores y de negocios“ (Investoren und Unternehmer) etabliert „Kubanische Staatsbürger, die den Aufenthaltsstatus im Ausland ansässig oder ausgewandert besitzen und in einem der Wirtschaftszweige des Landes tätig sind, können gemäß den Bestimmungen der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz und anderen geltenden Rechtsvorschriften den Aufenthaltsstatus Investor oder Unternehmer beantragen“, heißt es in dem Gesetzestext.
Die Regierung in Havanna hat gerade erst Kubas Wirtschaft für die Diasporagemeinde geöffnet. Im Ausland lebende Kubaner dürfen künftig private Unternehmen auf der Insel besitzen, Konten bei kubanischen Banken eröffnen und sich an Infrastrukturprojekten und strategischen Wirtschaftssektoren beteiligen.
Flexibilisierung der Aufenthaltsbestimmungen
Des Weiteren wird die Kategorie „Residencia efectiva“ („effektive Residenz“) eingeführt. Diesen „effektiven Aufenthaltsstatus“ erlangen kubanische Staatsbürger und Ausländer mit Wohnsitz in Kuba, die „sich insgesamt mehr als 180 Tage im Jahr im Land aufhalten oder die, auch ohne diese Voraussetzung zu erfüllen, durch familiäre, berufliche, wirtschaftliche oder vermögensrechtliche Bindungen eine Verwurzelung nachweisen“, schreibt das staatliche Portal Nación y Emigración in seinen sozialen Netzwerken. Residenten, die die Kriterien einer „Residencia efectiva“ nicht erfüllen, werden als „Residentes transitorios“ (Übergangswohnsitz) eingestuft.
Die bisherige Regelung, wonach sich Kubaner höchstens 24 Monate am Stück im Ausland aufhalten können, ohne ihre Rechte als Residenten zu verlieren, wird gestrichen. Auch verlieren Kubaner mit Wohnsitz im Ausland gemäß den neuen Vorschriften und im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung nicht mehr „ihr Recht auf ihr Vermögen“ auf der Insel. Das betrifft insbesondere Immobilienbesitz bzw. den Besitz von Kraftfahrzeugen.
Zudem wird bestätigt, dass der Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft nicht den Verlust der kubanischen Staatsbürgerschaft zur Folge hat, wenngleich im Ausland lebende kubanische Staatsangehörige verpflichtet sind, ihre kubanische Staatsbürgerschaft für die Einreise, den Aufenthalt, die Durchreise und die Ausreise aus dem Staatsgebiet zu nutzen. Darüber hinaus können künftig nicht nur Kinder von im Ausland lebenden Kubanern die kubanische Staatsbürgerschaft erlangen, sondern auch Enkel. Und für Ausländer wird es leichter möglich, die kubanische Staatsbürgerschaft zu erwerben.