Die Kubanische Zentralbank (BCC) hat mehreren privaten Wirtschaftsakteuren die Nutzung von Kryptowährungen für grenzüberschreitende Zahlungen genehmigt. Dies ist das erste Mal, dass der Staat kubanischen Privatunternehmen direkte Betriebslizenzen für internationale Zahlungen erteilt.
Laut dem im außerordentlichen Amtsblatt Nr. 46 vom 23. März (PDF) veröffentlichten Beschluss 4/2026 dürfen die zehn lizenzierten Unternehmen – neun private kleine oder mittlere Unternehmen sowie ein Joint Venture aus dem Gesundheitssektor – Zahlungen ausschließlich über von der BCC lizenzierte Anbieter virtueller Vermögenswerte abwickeln, und zwar ausschließlich für Zahlungen außerhalb Kubas und im Zusammenhang mit ihrem jeweiligen Geschäftszweck. Jede andere Verwendung erfordert eine neue Genehmigung. Die Unternehmen müssen der Zentralbank zudem vierteljährlich eine detaillierte Übersicht über die Beträge und genutzten Plattformen vorlegen. Die Lizenzen sind für ein Jahr gültig und auf Antrag verlängerbar. Bei Verstößen droht die sofortige Aufhebung der Lizenz.
Mit der Resolution 4/2026 gibt es nun erstmals konkrete Genehmigungen für private Unternehmen für den Einsatz von Kryptowährungen für Auslandsgeschäfte, seit Kuba mit dem im Jahr 2021 veröffentlichten Beschluss 215/2021 (PDF) erstmals Kryptowährungen anerkannt hat. In der damaligen Resolution heißt es, die Zentralbank könne die Verwendung von Kryptowährungen im Geschäftsverkehr „aus Gründen des sozioökonomischen Interesses“ genehmigen. Staatliche Banken und Unternehmen dürften Kryptowährungen nur mit Genehmigung der Zentralbank verwenden und alle Anbieter von Kryptowährungsdienstleistungen müssten eine Lizenz der Zentralbank beantragen. Im darauffolgenden Jahr legte die Zentralbank mit dem Beschluss 89/2022 (PDF) dann Lizenzanforderungen für den Handel mit Kryptoassets fest.
Die jahrzehntelange US-Blockade und immer neue Maßnahmen Washingtons gegen den kubanischen Finanzsektor schneiden Kuba von konventionellen internationalen Zahlungssystemen und Finanzmärkten ab. Alternative Zahlungsmechanismen wie die Verwendung von Kryptowährungen werden da potenziell zu einem Instrument von strategischer Bedeutung im internationalen Zahlungsverkehr, um Beschränkungen im internationalen Handel zu umgehen. Sollte sich die Zahlung per Kryptowährungen bei den zehn Unternehmen bewähren, könnte die Maßnahme schrittweise auf den übrigen kubanischen Privatsektor ausgeweitet werden.
Das Profil der lizenzierten Firmen gibt Hinweise auf die Prioritäten des Staates. Unter den neun privaten Unternehmen befinden sich eine ganze Reihe aus dem Bereich Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen (Dofleini, Ingenius Tecnologías, Cema Soltec, Pasarela Digital SURL, Ara und DASQOM SURL) und drei aus dem Bereich Gastronomie/Handel (La Calesa Real, El Asadito, La Meknica). Die Präsenz von PROSA in der Liste, einem Joint Venture für Sanitärprodukte, deutet auf den Bedarf an Importen medizinischer Güter hin.