Angesichts anhaltender Versorgungsengpässe setzt die kubanische Regierung die Erhebung von Zöllen auf die Einfuhr von Lebensmitteln, Toilettenartikeln, Medikamenten und medizinischem Bedarf durch natürliche Personen erneut bis zum 31. Januar 2026 aus.
Die Beschlüsse 286 und 287 vom 17. September 2025, die im Amtsblatt der Republik in der außerordentlichen Ausgabe Nr. 459 (PDF) veröffentlicht wurden, erweitern die zollfreie Einfuhr der genannten Artikel zu nichtkommerziellen Zwecken durch Passagiere als begleitetes Gepäck ohne Begrenzung des Einfuhrwerts über Ende September hinaus für weitere vier Monate. Die Verlängerung gilt auch für die Einfuhr von Stromaggregaten und originalverpackten Medikamenten und medizinischen Verbrauchsmaterialien. Darüber hinaus bleiben die Zollergünstigungen für Luft-, See- und Postsendungen mit einer Wertobergrenze von 200 US-Dollar und einem Gewicht von bis zu 20 kg bestehen.
In der Verordnung wird darauf hingewiesen, dass die Vergünstigungen unter der Bedingung gelten, dass die als Lebensmittel oder Toilettenartikel eingestuften Waren sowie die als Arzneimittel und medizinisches Material gekennzeichneten Gegenstände im Gepäck des Reisenden dem Zoll in von den übrigen Waren getrennten Paketen vorgelegt werden.
Die Lockerung der Einfuhrbestimmungen wurde erstmals im Sommer 2021, als die Covid19-Pandemie und die US-Sanktionen die wirtschaftliche Notlage Kubas noch verschärften, zunächst bis Ende des Jahres 2021 verkündet. In der Folge ist die Maßnahme jeweils in Sechs-Monats-Schritten verlängert worden; seit vergangenem Jahr allerdings nur noch für jeweils vier Monate.