Mit einem neuen Dekret zur Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse will die kubanische Regierung die Bürokratie beim Verkauf von Überschüssen reduzieren, Investitionen in die Wertschöpfung fördern und die Beteiligung privater Wirtschaftsakteure an der Verteilung von Lebensmitteln formalisieren.
Gemeinsam mit der Resolution 16/2026 des Landwirtschaftsministeriums, die die Durchführungsbestimmungen enthält, wurde das Dekret 143/2025 des Ministerrats am 9. April im Amtsblatt (PDF) veröffentlicht. Die Maßnahme etabliert laut staatlichen Medien „ein flexibleres Lebensmittelverteilungssystem unter Beteiligung staatlicher und nichtstaatlicher Erzeuger im Rahmen einer strategischen staatlichen Planung“. Das Dekret tritt 30 Werktage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Im Kern ermächtigt die Verordnung Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (staatliche, private und gemischte Unternehmen), Genossenschaften jeglicher Art, Selbstständige sowie rechtmäßige Landbesitzer dazu, land- und forstwirtschaftliche Produkte zu vermarkten. Nach Erfüllung ihrer vertraglichen Lieferverpflichtungen können die Erzeuger künftig ihre Überschüsse ohne zusätzliche Genehmigung frei verkaufen. Sie erhalten damit freien Zugang zu den Groß- und Einzelhandelsmärkten, ohne die Vermittlung des staatlichen Abnehmers Acopio in Anspruch nehmen zu müssen.
Auf Provinz- und Gemeindeebene werden sogenannte Beschaffungsausschüsse unter dem Vorsitz von Gouverneuren und Bürgermeistern eingerichtet. An diesen Ausschüssen sind Erzeuger, staatliche und private Unternehmen, Selbstständige sowie Vertreter des Banken- und Finanzsektors beteiligt. Das Preissystem wird in drei Kategorien unterteilt: zentralisiert, verhandelt und vereinbarungsgemäß. Dabei wird zwischen zertifizierten Bio-Produkten und solchen mit agrarökologischen Garantien unterschieden, heißt es.
Darüber hinaus legt das Landwirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Ministerium für Außenhandel und Auslandsinvestitionen diejenigen land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse fest, die direkt für den Export vermarktet werden dürfen.
Das Dekret regelt außerdem die Verpachtung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen zwischen Unternehmen, schreibt den Erwerb von Gesundheits- und Umweltgenehmigungen vor und fördert die Entwicklung von Kleinst- und Kleinunternehmen auf lokaler Ebene, wobei die Finanzierung lokale Mittel, ausländische Investitionen und internationale Kooperationsprojekte umfasst. Dafür „führt der Gouverneur eine Bestandsaufnahme der bestehenden Kleinst- und Kleinunternehmen durch und bewertet deren Produktions- und Absatzpotenzial sowie deren Beteiligung an ausländischen Investitionen und internationalen Kooperationsprojekten realistisch“.