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Kuba erlaubt Joint Ventures zwischen staatlichen und privaten Unternehmen

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Ein neues Gesetz soll produktive Verbindungen zwischen staatlichem und privatem Sektor ermöglichen. Die neuen Unternehmen erhalten weitreichende Autonomie.

Fakten und Statistiken
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Die kubanische Regierung erfüllt eine langjährige Forderung aus der Wirtschaft und erlaubt erstmals die Bildung von Joint Ventures zwischen kubanischen Staatsunternehmen und nicht staatlichen Akteuren. Das entsprechende Gesetzesdekret 114/2025 (PDF) wurde am Dienstag, dem 3. März, im Amtsblatt der Republik veröffentlicht und tritt 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.

 

Das Gesetz schafft die Rechtsfigur einer Sociedad de Responsabilidad Limitada mixta (S.R.L. mixta), einer gemischten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die es im kubanischen Handelsrecht bisher nicht gab. Darüber hinaus regelt das Gesetzesdekret die Mechanismen für den Erwerb von Anteilen an bestehenden Privatunternehmen, die Übernahme privater Firmen durch Staatsunternehmen sowie den Abschluss von Wirtschaftsassoziationsverträgen, die keine neue juristische Person erfordern.

 

Was erlaubt das Gesetz?

 

Unabhängige kubanische Ökonomen unterstreichen seit Längerem die Notwendigkeit einer Verordnung, die produktive Verflechtungen zwischen staatlichem und privatem Sektor ermöglicht. Das nun veröffentlichte Dekret soll diese Lücke schließen. Auf staatlicher Seite erkennt es Staatsunternehmen, staatliche GmbHs, Unternehmen mit 100 Prozent kubanischem Kapital und budgetierte Einheiten mit Sonderstatus als mögliche Gesellschafter an; auf nicht-staatlicher Ebene private Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) sowie landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Genossenschaften.

 

Die Einlagen in den neuen Joint Ventures können in Form von Geld- oder Sachleistungen bestehen. Ihren Anteil am Stammkapital bestimmen die Gesellschafter frei; eine Mindestanlage ist nicht erforderlich. Bei Immobilien oder immateriellen Vermögenswerten im Staatsbesitz allerdings ist eine vom kubanischen Finanzministerium beglaubigte Bewertung obligatorisch.

 

Die neuen gemischten Unternehmen genießen auf dem Papier weitreichende unternehmerische Autonomie. Sie dürfen direkt exportieren und importieren, ihre Preise im Rahmen der Vorgaben des Finanzministeriums selbst festlegen, Gehälter bestimmen und Niederlassungen im In- und Ausland eröffnen. Bemerkenswert ist, dass die neuen Gemeinschaftsunternehmen nicht dem nationalen Wirtschaftsplan unterliegen. Kennzahlen von nationalem Interesse, wie Energieversorgung, Deviseneinnahmen und Nahrungsmittelproduktion, sind jedoch meldepflichtig. Ausgeschlossen bleiben Geschäftstätigkeiten in den Sektoren Gesundheit, Bildung und Militär.

 

Zuständig für die Genehmigungen der neuen Joint Ventures ist das Wirtschaftsministerium. Für die Prüfung der Anträge hat es 30 Kalendertage Zeit. Ein gesondertes Genehmigungsverfahren gilt für gemischte GmbHs, die sich in der Sonderentwicklungszone Mariel (ZEDM) ansiedeln wollen. Sie durchlaufen das dort für ausländische Investoren bereits bestehende „One-Stop-Shop“-Verfahren (spanisch: Ventanilla Única de Inversión Extranjera, VUINEX), das die Genehmigungsverfahren straffen und vereinfachen soll.

 

Transformation des Wirtschafts- und Sozialmodells

 

Die Veröffentlichung des Gesetzes über die Bildung von Joint Ventures zwischen staatlichen und privaten Unternehmen kommt nur wenige Tage, nachdem Kubas Präsident Miguel Díaz-Canel in der monatlichen Sitzung des Ministerrats Ende Februar laut einem Bericht der Tageszeitung Granma zur „unverzüglichen Umsetzung der dringend notwendigen Transformationen des Wirtschafts- und Sozialmodells“ aufgerufen hat. Dazu zählte er ausdrücklich die „Nutzung wirtschaftlicher Partnerschaften zwischen dem Staat und dem privaten Sektor“.

 

Eine Schlüsselrolle wies der Präsident der kommunalen Ebene zu. „Die Kommunen müssen ausländische Direktinvestitionen steuern; sie müssen ihre eigenen geschlossenen Devisenkreisläufe verwalten; sie müssen Wirtschaftspartnerschaften zwischen dem staatlichen und dem nicht staatlichen Sektor managen; sie müssen ihre lokalen Produktionssysteme entwickeln und vorschlagen; und sie müssen Investitionen von im Ausland lebenden Kubanern steuern“, erklärte er.

 

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