Ein US-Bezirksgericht hat ein Schadensersatzurteil gegen den Tourismuskonzern Expedia in Höhe von 29,85 Millionen US-Dollar wegen Aktivitäten in Kuba aufgehoben.
Ein Urteil, das aufhorchen lässt: Das Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den südlichen Bezirk von Florida, Abteilung Miami, hat am 5. September ein erstinstanzliches Urteil gegen den US-Reiseanbieter Expedia auf der Grundlage von Titel III des Helms-Burton-Gesetzes zur Zahlung von 29,85 Millionen US-Dollar Schadensersatz an den Cubano-Amerikaner Mario Echevarría aufgehoben.
Die beklagten Unternehmen Hotels.com LP, Hotels.com GP und Orbitz LLC, die zur Expedia-Gruppe gehören, hätten „die Absicht des Helms-Burton-Gesetzes auch ohne ein zugunsten des Klägers ergangenes Geldurteil tatsächlich umgesetzt“, heißt es in der Urteilsbegründung. „Die Parteien, denen mitgeteilt wurde, dass ihre Handlungen gegen das Gesetz verstoßen, müssen ihre Aktivitäten einstellen. Die Beklagten haben innerhalb der im Gesetz vorgesehenen Frist von 30 Tagen ihre Buchungen bei den Hotels, die sich auf dem von den Klägern geerbten Grundstück befinden, eingestellt und damit den Zweck des vom Kongress verabschiedeten und von Präsident Clinton unterzeichneten Gesetzes erfüllt.“
Der Libertad Act, auch Helms-Burton-Gesetz genannt, ist eine 1996 vom US-Kongress erlassene Verschärfung der US-Blockade gegen Kuba. Anfang 2019 aktivierte Donald Trump als erster US-Präsident die Klauseln III und IV dieses Gesetzes und ebnete somit den Weg für Schadensersatzklagen vor US-Gerichten gegen Unternehmen, die nach der Revolution verstaatlichten Besitz nutzen.
Am 18. April dieses Jahres hatte eine Jury am US-Bezirksgericht für Südflorida anerkannt, dass die zu Expedia gehörenden Unternehmen Hotels.com LP, Hotels.com GP und Orbitz LLC über ihre digitalen Plattformen gewinnbringende Reservierungen in Hotels vorgenommen haben, die auf vor mehr als 65 Jahren verstaatlichtem Land in Kuba gebaut wurden. Der Kläger Mario Echevarría beansprucht das Eigentum an einem Grundstück in Cayo Coco, das seiner Familie während der Agrarreform von 1959 von der kubanischen Regierung ohne Entschädigung entzogen worden sei. Seine Klage war die erste nach Titel III Helms-Burton, die vor einem Geschworenengericht verhandelt wurde. Der Kläger behauptete, dass die Hotels Iberostar Mojito, Iberostar Colonial und Pullman Cayo Coco in „Grundstückshandel“ verwickelt seien.
Die Geschworenen gaben ihm recht und verhängten eine Entschädigungssumme von 9,95 Millionen US-Dollar für jedes Unternehmen, insgesamt also 29,85 Millionen US-Dollar. Dieses Schadensersatzurteil vom April wurde nun von einer höheren Instanz aufgehoben.