Foto: Ismael Francisco/ Cubadebate
Kuba modernisiert sein Einwanderungs-, Ausländer- und Staatsbürgerschaftsrecht. In den vergangenen Tagen wurden entsprechende Gesetzentwürfe vorgestellt.
Ausländer, die bereit sind, in staatliche oder private kubanische Unternehmen zu investieren, erhalten die Möglichkeit auf einen ständigen Wohnsitz in Kuba und im Ausland lebenden Kubanern mit einem Unternehmen in Kuba wird ein besonderer Einwanderungsstatus zugestanden – das von Kubas Regierung vorgeschlagene neue Einwanderungsgesetz deutet darauf hin, dass der wachsende kubanische Privatsektor bald für ausländische Investitionen geöffnet werden könnte.
Nach den geltenden Gesetzen ist es im Ausland lebenden Kubanern und ausländischen Investoren untersagt, auf legalem Wege kleine und mittlere Privatunternehmen zu besitzen oder in sie zu investieren. Seit die kubanische Regierung im Jahr 2021 erstmals eine Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen schuf, ist Kubas Privatsektor stark gewachsen. Die neuen Regularien traten im September 2021 in Kraft. Seitdem sind mehr als 11.000 kleine und mittlere Unternehmen gegründet worden. Doch trotz der wachsenden wirtschaftlichen Probleme des Landes hat die kubanische Regierung ausländische Investitionen im Privatsektor auch nach drei Jahren noch nicht zugelassen. Dennoch haben viele Kubaner im Ausland auf informellem Wege über Verwandte und Freunde in Unternehmungen auf der Insel investiert. Um die im Gesetzentwurf angedeuteten Änderungen umzusetzen, müssten also geltende Regularien geändert werden.
Noch viele Unklarheiten
Das tatsächliche Ausmaß der Einwanderungserleichterungen für Investoren aber bleibt unklar, da der Gesetzentwurf (siehe unten) wichtige Details offen lässt, die später von der Regierung geregelt werden sollen. Über den Gesetzesvorschlag, der vom Ministerrat und vom Innenministerium bereits grünes Licht erhalten hat, wird voraussichtlich Mitte Juli in der kubanischen Nationalversammlung abgestimmt.
Der Entwurftext sieht einen dauerhaften Aufenthalt für Ausländer vor, „die nachweisen können, dass sie über Vermögenswerte verfügen, die für die Ausübung von Geschäften oder für Investitionen in Projekte oder Prioritäten für die Entwicklung des Landes verwendet werden oder die mit staatlichen oder privaten Wirtschaftssektoren verbunden sein können“. Außerdem wird vorgeschlagen, für dauerhaft im Ausland lebende Kubaner neben den bestehenden Kategorien „Residente en el exterior“ (Wohnsitz im Ausland) und „Emigrado“ (Auswanderer) einen neuen Migrationsstatus zu schaffen für „Inversores y de negocios“ (Investoren und Unternehmer), „diejenigen, die im Einklang mit den gesetzlich festgelegten Modalitäten am kubanischen Wirtschaftsmodell teilnehmen“. Der Gesetzestext beschreibt jedoch weder die Rechte, die mit einem solchen Status verbunden sind, noch wie man ihn erwerben kann.
Das Gesetz bilde ledigleich den Rahmen; die Einzelheiten würden nach Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament in den nachgeordneten Regularien geregelt, sagte der Leiter der Abteilung Identifizierung, Einwanderung und Ausländerangelegenheiten, Oberst Mario Mendez Mayedo, gegenüber der Presse in dieser Woche in Havanna. Niemand verliere Rechte, die neuen Gesetze seien ein „Projekt, die Kubaner zu einen“, so Mendez Mayedo weiter.
Weitere Änderungen
Auch erlaubt die kubanische Regierung Kubanern mit Staatsbürgerschaft der USA oder anderer Länder künftig die Einreise nach Kuba mit nichtkubanischen Pässen. Nach geltendem Recht müssen auf der Insel geborene Kubaner mit kubanischen Pässen einreisen, auch wenn sie die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besitzen. Kubaner erhalten künftig zudem die Möglichkeit, ihre Staatsbürgerschaft abzulegen, insofern sie eine andere besitzen. Andererseits können künftig nicht nur Kinder von im Ausland lebenden Kubanern die kubanische Staatsbürgerschaft erlangen, sondern auch Enkel. Und für Ausländer wird es leichter möglich, die kubanische Staatsbürgerschaft zu erwerben.
Auch die bisherige Regelung, wonach sich Kubaner höchstens 24 Monate am Stück im Ausland aufhalten können, ohne ihre Rechte als Residenten zu verlieren, wird gestrichen. Stattdessen wird das Konzept der „Residencia efectiva“ (effektiver Residenz) eingeführt. „Es handelt sich um den Status, den kubanische Staatsbürger und Ausländer mit Wohnsitz in Kuba erlangen, wenn sie sich in jedem Kalenderjahr vor dem Stichdatum die meiste Zeit im nationalen Hoheitsgebiet aufhalten oder durch eine Kombination aus einer Aufenthaltsdauer und anderen materiellen Nachweisen, die die Verwurzelung im Lande belegen.“ Residenten, die die Kriterien Residencia efectiva nicht erfüllen, werden als „Residentes transitorios“ (Übergangswohnsitz) eingestuft.
Für auf Kuba lebende Ausländer werden neben den existierenden Kategorien „Residencia temporal“ (Vorübergehender Wohnsitz), „Residencia permanente“ (Ständiger Wohnsitz) und „Residencia immobiliaria“ (Immobilien-Wohnsitz) zwei neue Kategoerien geschaffen: „Residencia provisional“ (Vorläufiger Wohnsitz) als Vorstufe zur Residencia permanente, sowie die „Residencia humanitaria“ (Aufenthalt aus humanitären Gründen), beispielsweise für Geflüchtete. Laut Mendez Mayedo werden die Regelungen voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar kommenden Jahres in kraft treten.
Die einzelnen Gesetzentwürfe finden sie hier:
Proyecto de ley de Ciudadanía (Gesetzentwurf zur Staatsbürgerschaft)
Proyecto de ley de Migración (Gesetzentwurf zur Migration)
Proyecto de ley de Extranjería (Entwurf des Ausländergesetzes)