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Zollfreie Einfuhr bestimmter Artikel nach Kuba wird verlängert

03.04.2024

Reisende dürfen weiterhin zollfrei Lebensmittel, Hygieneartikel und Medikamente nach Kuba einführen. Eine entsprechende Regelung wurde verlängert.

​​​​​​Natürliche Personen können über den 31. März hinaus zollfrei Lebensmittel, Hygieneartikel und Medikamente nach Kuba einführen. Die kubanische Regierung hat die Frist für die nichtgewerbliche Einfuhr genannter Waren für einen Zeitraum von drei Monaten bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Die „nichtgewerbliche, wertmäßig unbeschränkte und zollfreie Einfuhr“ von Lebensmitteln, Toilettenartikeln, Arzneimitteln und medizinischem Bedarf gilt für „begleitetes Gepäck von Fluggästen“, heißt es in der entsprechenden Verordnung (PDF).

Bei unbegleitetem Gepäck beträgt die Wertgrenze der Zollbefreiung für die Artikel 500 US-Dollar oder einem entsprechenden Gewicht von bis zu 50 Kilogramm. Lebensmittel, Hygieneartikel, Arzneimittel und Bedarfsartikel, die von natürlichen Personen als Luft-, See- oder Postsendungen eingeführt werden, sind bis zu einem Wert von 200 US-Dollar oder einem entsprechenden Gewicht von bis zu 20 Kilogramm vom Zoll befreit.

Die Lockerung der Einfuhrbestimmungen war nach den landesweiten Straßenprotesten vom 11. Juli 2021 zunächst bis Ende des Jahres 2021 verkündet worden. Die kubanische Regierung reagierte damit auf die angespannte Versorgungslage und schwere Wirtschaftskrise auf der Insel. In der Folge war die Maßnahme jeweils in Sechs-Monats-Schritten verlängert worden; zuletzt zum Jahreswechsel allerdings nur noch für drei Monate.

Darüber hinaus beschloss die Regierung angesichts der Energiekrise die Möglichkeit, Stromgeneratoren mit einer Leistung von mehr als 900 Watt ohne kommerzielle Zwecke per Luft-, See- oder Postsendungen einzuführen, ebenfalls bis zum 30. Juni 2024 zu verlängern. Die Maßnahme stammt aus dem September 2022, als Kuba mit einer Welle von Stromausfällen konfrontiert war. Seitdem wurde auch diese Maßnahme immer wieder verlängert.

Im Sommer 2021 hat Kuba zudem die zollfreie, nichtgewerbliche Einfuhr von Photovoltaikanlagen durch natürliche Personen gestattet, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Ein Ende November 2019 in Kraft getretenes Gesetz erlaubt die Energieerzeugung durch unabhängige Produzenten – sowohl durch natürliche (Privathaushalte) als auch durch juristische Personen (Genossenschaften, Privatunternehmen, Staatsbetriebe). Laut dem Dekret 345 können Kubaner zum Beispiel Solarpaneele erwerben, um Strom für den Eigenverbrauch zu erzeugen und den überschüssigen Strom an das nationale Stromnetz verkaufen.

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