Ein neuer Rechtsrahmen für die Einfuhr und den Verkauf von Fahrzeugen tritt auf Kuba in Kraft. Daimler-Modelle erfreuen sich einer großen Nachfrage.
Die Mercedes-Benz-Niederlassung auf Kuba verzeichnet eine überwältigende Nachfrage von Kunden, die daran interessiert waren, Fahrzeuge der Marke zu kaufen. Möglich macht dies ein neuer, zu Jahresbeginn in Kraft getretener Gesetzesrahmen für die Einfuhr und den Vertrieb von Fahrzeugen. Er erlaubt natürlichen Personen auf Kuba den Kauf von Autos in US-Dollar.
Der Vertriebspartner der Daimler AG in Kuba, MCV Comercial S.A., wies in den sozialen Medien darauf hin , dass die hohe Nachfrage zu einer Sättigung der Verkaufstermine geführt hat, sodass sich viele Interessenten auf einer Warteliste befänden. Die Registrierung zum Autoerwerb begann im Oktober. Die Zahl der Anträge aber steigt aufgrund des durch die Aktualisierung der Politik für die Kommerzialisierung von Fahrzeugen hervorgerufenen Interesses weiter an, so das Unternehmen. MCV Comercial stellte klar, dass Termine nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben werden.
Das Unternehmen wies zudem darauf hin, dass derzeit zwar nicht alle Fahrzeugmodelle verfügbar sind, aber laufend Fahrzeuge importiert werden, um der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden. MCV Comercial verkauft seine Fahrzeuge an natürliche Personen und an kubanische oder ausländische juristische Personen mit Handelsvertretung oder Investitionen in Kuba. Die Preise sind für beide Arten von Kunden gleich. Die Kaufpreise der Fahrzeuge liegen je nach Modell und Ausstattung bei 40.000 US-Dollar aufwärts. Der Katalog mit aktualisierten Preisen ist seit Anfang Januar verfügbar, wie das Unternehmen auf seiner Facebook-Seite mitteilte.
Am 9. Januar verkaufte das Unternehmen sein erstes Auto an einen Privatkunden in Kuba. „Heute schreiben wir gemeinsam Geschichte“, feierte MCV Comercial den Moment der Unterzeichnung des ersten Kaufvertrags in einem Social Media-Post.
Aktualisierter Rechtsrahmen
Am 1. Januar traten mehrere Reformen der Vorschriften für die Einfuhr, den Verkauf und die Übertragung von Fahrzeugen in Kraft, die die Beschränkungen für den Vertrieb ausländischer Fahrzeuge lockern. Die entsprechenden Gesetzesdekrete 101/24 und 119/24 wurden am 30. Dezember 2024 im Amtsblatt der Republik Nr. 128 (PDF) veröffentlicht. Zusammen mit neuen Entschließungen der Ministerien für Außenhandel und Auslandsinvestitionen, Binnenhandel, Finanzen und Preise, Verkehr und des Generalzollamts zielen die Dekrete darauf ab, der Bevölkerung den Zugang zu (privaten) Transportmitteln zu erleichtern. Die Maßnahme war vom kubanischen Premierminister Manuel Marrero Cruz bereits im Juli in der Nationalversammlung angekündigt worden.
Verkehrsminister Eduardo Rodríguez Dávila stellte klar, dass die neuen Bestimmungen dazu dienen sollen, „Mittel zu generieren, die auf die Aufrechterhaltung und den Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs und der Verkehrsinfrastruktur, einschließlich der Ladestationen, aus erneuerbaren Energiequellen abzielen, die beide einen großen Bedarf an Finanzierung in frei konvertierbaren Währungen haben“. Die entsprechenden Einnahmen sollen nach den Plänen der Regierung durch Steuern auf den Verkauf und die Einfuhr von Fahrzeugen durch juristische und natürliche Personen erzielt werden.
Eine der am sehnlichsten erwarteten und bereits genehmigten neuen Maßnahmen ist die Einfuhr von Mopeds und Motorrädern mit Verbrennungsmotor. Demnach ist die Einfuhr von Zweirädern mit einem Hubraum von bis zu 250 ccm oder von Hybriden mit geringem Hubraum, mit oder ohne Beiwagen, erlaubt. Auch elektrische Dreiräder mit mehr als zwei Sitzplätzen oder mit Ladekapazität dürfen künftig importiert werden. Die Übertragung von Fahrzeugen ist für natürliche und juristische Personen zulässig, wobei die besonderen Vorschriften für staatliche Unternehmen und diplomatische Vertretungen beibehalten werden.
Was den Verkauf anbelangt, so wird festgelegt, dass es keine Preisunterschiede beim Verkauf geben wird, unabhängig davon, ob der Käufer eine juristische oder natürliche Person ist. Beim Kauf von Fahrzeugen sind zwei Sondersteuern zu entrichten: Die eine wird für jedes zu erwerbende Fahrzeug als Prozentsatz des Verkaufspreises festgelegt und liegt je nach Fahrzeugtyp zwischen 5 und 35 Prozent. Die andere Steuer wird für die Anzahl der zu erwerbenden Fahrzeuge erhoben, und zwar erst ab dem dritten Fahrzeug, und wenn es sich um ein Motorrad oder einen Pkw handelt, ist sie progressiv und liegt zwischen 25 und 100 Prozent für jedes Fahrzeug vom dritten bis zum sechsten. Jeder Kunde darf innerhalb von 5 Jahren höchstens 6 Fahrzeuge erwerben. Für Elektrofahrzeuge und ihre Ladestationen gibt es hingegen keine Begrenzung. „Diese Aktualisierung geht in die Richtung, die in den letzten Jahren von vielen Menschen gefordert wurde, und wird dazu beitragen, die Fahrzeuge im Land zu modernisieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die inländische Produktion/Montage zu stimulieren und die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern“, so Verkehrsminister Rodríguez Dávila in einem Social Media-Post.