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Klarstellung: Kubanische Post ist nicht befugt, Auslandsüberweisungen abzuwickeln

13.09.2021

Die kubanische Post stellt klar, dass sie nicht befugt ist, Überweisungen aus dem Ausland entgegenzunehmen. Eine entsprechende Resolution der Zentralbank war missinterpretiert worden.

Die Unternehmensgruppe Correos de Cuba dementiert in einem auf ihrer offiziellen Website veröffentlichten Kommuniqué klar, dass sie befugt sei, interne Finanztransaktionen durchzuführen, nicht aber, Überweisungen aus dem Ausland entgegenzunehmen. Auch auf unserer Webseite war Ende August eine entsprechende Meldung veröffentlicht.

„Die Unternehmensgruppe Correos de Cuba stellt klar, dass sie auf der Grundlage der kürzlich von der kubanischen Zentralbank (BCC) in ihrer Resolution 208 vom 12. August 2021 erteilten Lizenz berechtigt ist, in ihren Einheiten Zahlungsdienste für die Sozialhilfe und die Sozialversicherung, die Auszahlung von Postanweisungen in bar innerhalb des nationalen Territoriums, Einzüge und Zahlungen mit Magnetkarten, die von Bankinstituten in Kuba ausgestellt wurden, sowie Einzahlungen und Barabhebungen in kubanischen Pesos durchzuführen", heißt es in dem Kommuniqué. Und weiter: „Da Correos de Cuba dem internationalen Zahlungsabkommen des Weltpostvereins (UPU) beigetreten ist, gilt diese Lizenz auch für die Zahlung internationaler Zahlungsanweisungen durch Überweisungen auf Bankkonten in frei konvertierbarer Währung.“

In der erwähnten Resolution 208 der Zentralbank hieß es, der Unternehmensgruppe Correos de Cuba werde eine Lizenz erteilt, „um im nationalen Hoheitsgebiet als Nicht-Finanzunternehmen tätig zu werden, das Finanzdienstleistungen zur Unterstützung von Inkasso- oder Zahlungsinstituten im nationalen Hoheitsgebiet erbringt, durch die Erbringung von Zahlungsdiensten und internationalen Geldanweisungen durch elektronische Überweisungen auf Bankkonten in frei konvertierbaren Währungen natürlicher Personen.“  Die war mißverständlicherweise so aufgefasst worden, als könnten künftig Geldüberweisungen aus dem Ausland über die kubanische Post abgewickelt werden. Dem folgte nun die Klarstellung.

Als Postbetreiber der Republik Kuba bei der UPU verwalte Correos de Cuba „den internationalen Geldanweisungsdienst, der zu den von dieser Weltorganisation regulierten und organisierten Diensten gehört, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsländern und ihren Postbetreibern“, schreibt Correos de Cuba. „Die Lizenz, die die BCC der Unternehmensgruppe Correos de Cuba und ihren Unternehmen erteilt hat, berechtigt sie daher zur Durchführung inländischer Finanztransaktionen und nicht zur Entgegennahme von Überweisungen aus dem Ausland, eine Befugnis, die auch anderen kubanischen Einrichtungen eingeräumt wird“, heißt es abschließend.

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